URHEBERRECHT
Das Urheberrecht schützt kreative Werke von Autoren, Künstlern und anderen Schöpfern. Es gibt den Urhebern das Recht, über die Nutzung ihrer Werke zu bestimmen und zu entscheiden, wer sie vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen darf.
Urheberrecht schützt Werke wie Texte, Musik, Bilder, Filme und Software. Die Dauer des Schutzes ist zeitlich begrenzt, in der Regel bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Verstöße können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und zu kostenpflichtigen Abmahnungen führen.
Beim Einstellen eines Bildes auf der Pfarrei-Homepage sind zwingend der/die Urheber anzugeben.
RECHT AM EIGENEN BILD
Das Recht am eigenen Bild schützt die Privatsphäre einer Person im Hinblick auf ihre Abbildung. Es verbietet die unbefugte Veröffentlichung von Bildern, auf denen jemand erkennbar ist, ohne dessen Einwilligung. Ausnahmen bestehen, wenn die Person öffentliches Interesse weckt (z. B. Prominente). Das Recht gilt auch nach dem Tod der Person für eine gewisse Zeit.
Sobald Kinder/Jugendliche in der Lage sind, die Auswirkungen der Veröffentlichung ihrer Abbildung selbst einzuschätzen, bedarf es neben der Einwilligung BEIDER Elternteile, auch die Einwilligung des Kindes/Jugendlichen.
Verstöße können zu Schadensersatzansprüchen führen.
Die Einwilligung(en) sollten Sie sich schriftlich geben lassen. Sie muss uns nicht zur Verfügung gestellt werden, aber wir gehen davon aus, dass sie Ihnen vorliegt, wenn Sie das entsprechende Feld ankreuzen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir - das Redationsteam der Pfarrei-Webseite - diese Berechtigungen nicht einholen werden, sondern dass Sie bestätigen müssen, dass Ihnen alle Berchtigungen vorliegen. Ohne diese Angaben Angaben werden wir zumindest die gelieferten Bilder, Fotos, Plakate nicht abbilden.