Gemeindeversammlung zum neuen Bestattungsgesetz
Liebe Gemeindemitglieder, 
 
am 01. Oktober ist in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz in Kraft getreten – in den Medien wurde über die Neuerungen bereits rege berichtet. Das neue Gesetz bietet viele neue Möglichkeiten der Bestattung. Die Friedhofspflicht für Urnen wurde aufgehoben, was eine Aufbewahrung einer Urne zu Hause ermöglicht und neue Bestattungsformen wie die Fluss- und Tuchbestattung eingeführt. Darüber hinaus ist es möglich, aus der Asche eines Verstorbenen einen Diamanten als Erinnerungsstück fertigen zu lassen. 
Dieses neue Gesetz wirft für uns als christliche Gemeinde und auch im Pastoralteam viele Fragen auf. Wie werden die Bestattungen in der Zukunft aussehen? Wie können wir als Seelsorgerinnen und Seelsorger unter den neuen Bedingungen Trauerprozesse gut begleiten und diese mit der Liturgie unterstützen? Um hier etwas Klarheit zu gewinnen, werden wir Mitte November eine Fortbildung hierzu besuchen. 
Wir haben wahrgenommen, dass auch viele Gemeindemitglieder Fragen zum neuen Bestattungsgesetz haben. Gerne möchten wir hier Rede und Antwort stehen und Sie über die Neuerungen, die das Gesetz mit sich bringt, ausführlich informieren. Daher laden wir zur Gemeindeversammlung ein. Die Versammlung wird am Montag, 01. Dezember 2025 um 19:00 Uhr im großen Saal des Pfarrzentrums Büdesheim (Pfarrer-Michel-Str. 15, 55411 Bingen – fürs Navi: Am Entenbach 8) stattfinden. Sie sind alle herzlich zu diesem Info- und Austauschabend eingeladen – eine Anmeldung ist im Vorfeld nicht notwendig. 
 
Gerne können Sie jedoch Ihre Fragen im Vorfeld per E-Mail bei uns einreichen. Wenden Sie sich hierzu bitte unter dem Betreff „Gemeindeversammlung Bestattungsgesetz“ an Celine Marquardt (celine.marquardt@bistum-mainz.de). 
 
Herzlichen Dank und beste Grüße im Namen des gesamten Pastoralteams 
 
Celine Marquardt, Gemeindereferentin und Sozialarbeiterin 
 
 
 
 
 
