Der Verwaltungsrat hat die zentrale Verantwortung für Finanzen und Gebäude.
Der Verwaltungsrat
- wird spätestens 10 Wochen nach der Pfarreiratswahl vom Pfarreirat gewählt.
- verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde und vertritt sie im Rechtsverkehr.
- ist für die Wirtschaftsplanung (Gesamtbudget) verantwortlich und legt Budgets fest, u.a. für einzelne Objekte und Projekte.
- genehmigt Anträge und entscheidet über Vorhaben.
- entscheidet über große Bau- und Renovierungsmaßnahmen in Absprache mit dem Pfarreirat.
- beauftragt und bevollmächtigt ehrenamtlich und hauptberuflich Mitarbeitende, damit diese klar definierte Aufgaben in eigener Verantwortung wahrnehmen können.
- trägt die Dienstgeberverantwortung für die Mitarbeitenden im Arbeitsverhältnis.