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VERWALTUNGSRAT

Der Verwaltungsrat hat die zentrale Verantwortung für Finanzen und Gebäude.

Der Verwaltungsrat

  • wird spätestens 10 Wochen nach der Pfarreiratswahl vom Pfarreirat gewählt.
  • verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde und vertritt sie im Rechtsverkehr.
  • ist für die Wirtschaftsplanung (Gesamtbudget) verantwortlich und legt Budgets fest, u.a. für einzelne Objekte und Projekte.
  • genehmigt Anträge und entscheidet über Vorhaben.
  • entscheidet über große Bau- und Renovierungsmaßnahmen in Absprache mit dem Pfarreirat.
  • beauftragt und bevollmächtigt ehrenamtlich und hauptberuflich Mitarbeitende, damit diese klar definierte Aufgaben in eigener Verantwortung wahrnehmen können.
  • trägt die Dienstgeberverantwortung für die Mitarbeitenden im Arbeitsverhältnis.