Hinweise für alle Kurse

Die Kurse des TPI werden vorrangig für Priester und hauptamtliche Mitarbeiter·innen im pastoralen Dienst der Trägerdiözesen durchgeführt. Freibleibende Plätze können an Interessent·innen aus anderen Diözesen und anderen Arbeitsbereichen vergeben werden. Dies gilt für alle Kurse, sofern es bei den einzelnen Ausschreibungen nicht anders vermerkt ist.

  1. Von hauptamtlichen Mitarbeiter·innen im Dienst der Trägerdiözesen Fulda, Limburg, Mainz und Trier erheben wir für Unterkunft und Verpflegung einen anteiligen Betrag von € 23,00 pro Tag. Angebrochene Tage werden als volle Tage berechnet. Das TPI stellt die Restkosten den zuständigen Diözesen in Rechnung, die diese nach Maßgabe der jeweiligen diözesanen Regelungen ganz oder anteilig übernehmen.
    Bei einigen Kursen ist ein zusätzlicher Honoraranteil als Eigenbeteiligung ausgewiesen. Dieser Honoraranteil ist für alle Kursabschnitte zu bezahlen, auch bei Nichtteilnahme.

    Besondere Konditionen für einzelne Kurse sind den Kursausschreibungen zu entnehmen. Deshalb ist es erforderlich, dass die Teilnehmer·innen bei der Anmeldung zu den Kursen ihre jeweiligen diözesanen Regelungen für die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen beachten und sich unbedingt auch bei ihrer zuständigen Fortbildungsabteilung des Bistums anmelden.

  2. Teilnehmer·innen aus den Trägerdiözesen, die nicht hauptamtlich im Dienst ihres Bistums stehen, bezahlen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Honoraranteil. Eine zusätzliche Kursgebühr wird nicht erhoben. 

  3. Teilnehmer·innen aus anderen Diözesen bezahlen die vollen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Honoraranteil und zusätzlich eine Kursgebühr von € 30,00 pro Kurstag.

  4. Wird eine Anmeldung nach der angegebenen Anmeldefrist in diesem Flyer zurückgezogen, entsteht eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 26,00. 

    Erscheinen Teilnehmer·innen nicht zum Kurs oder erfolgt die Abmeldung kurzfristig, werden die dem TPI entstehenden Kosten einbehalten bzw. in Rechnung gestellt. Scheiden Teilnehmer·innen während eines Intervallkurses aus, werden auch die dem TPI entstehenden Kosten der noch ausstehenden Intervalle, also z.B. Honorarkostenanteile und Kursgebühren, in Rechnung gestellt. 

    Bei Bedarf können die Veranstaltungen des TPI für Beschäftigte im kirchlichen Schuldienst aus dem Bundesland Hessen über das Dezernat Schulen/Hochschulen des Bistums Mainz akkreditiert werden. Weitere Informationen sind im TPI bzw. der entsprechenden Diözese zu erfragen.