Schmuckband Kreuzgang

Landesprojektförderung RLP beantragen

Landesförderung Rheinland-Pfalz 2025

Projektförderung RLP (c) Foto von Markus Spiske auf Unsplash
Projektförderung RLP
Datum:
Mo. 27. Jan. 2025
Von:
Marcel Schneider

Eine Idee für eine Maßnahme/ein Projekt in der Bücherei? Die eigenen Geldmittel waren zur Realisierung bisher jedoch zu knapp? Katholische Öffentliche Büchereien aus Rheinland-Pfalz haben auch für 2025 wieder die Möglichkeit, Zuschüsse beim Land für Projekte zu beantragen, wenn die Mindestkriterien erfüllt sind.

Die Förderkriterien, Beispiele für Fördermaßnahmen sowie die nötigen Antragsformulare finden Sie auf den Seiten des LBZ.

Zu den Informationen beim LBZ

Online-Seminar "Best Practice – Landesförderung"

Zielgruppe: Öffentliche Bibliotheken (auch kirchliche!) in Rheinland-Pfalz

Termin: Freitag, 14. Februar 2025, 14.30 bis 17.00 Uhr

Referentin: Claudia Holzmann, LBZ

Infos und Anmeldung beim LBZ

Projekt beantragen und verwirklichen

Haben Sie Interesse, ein Projekt für Ihre Bücherei zu verwirklichen? Haben Sie sogar schon eine Projektidee für Ihre Bücherei? Dann kontaktieren Sie uns und wir unterstützen Sie sehr gerne bei der Antragsstellung und bei der Konzeptentwicklung.
Melden Sie sich: buechereiarbeit@bistum-mainz.de oder 06131/253-292.

Auch das LBZ berät zu den oben genannten Fördermöglichkeiten und beantwortet Fragen zur Landesförderung: Sieglinde Schu, Telefon: 0261 91500-310
Monika Soine, Telefon: 0261 91500-311 oder
Marie-Isabel Brauckhoff, Telefon: 06321 3915-33
Alternativ können Sie auch das Onlineformular nutzen unter:
https://lbz.rlp.de/landesbuechereistelle/beratung-fuer-oeffentliche-bibliotheken-schulen-kitas/kontaktformular-beratung-und-unterstuetzung

Anträge sind bis spätestens 12. März 2024 bei der Fachstelle für katholische Büchereiarbeit einzureichen.

Fachstelle für kath. Büchereiarbeit
Grebenstr. 24-26
55116 Mainz 

Melden Sie sich aber gerne schon früher, damit genügend Zeit ist, ggf. noch Anpassungen vornehmen zu können. Wir prüfen die Anträge und leiten Sie mit einer Befürwortung bis 1. April im Original per Post ans LBZ weiter.