- Verpflichtungserklärung zum KDG
Die Pfarreien müssen von allen, die mit den Daten (Name, Adresse, Email, Geburtsdatum, Gesundheitsdaten, Bilder, Vidoeaufnahmen, ...) der Minis arbeiten eine sogenannte 'Verpflichtungserklärung' zum Datenschutz unterschreiben lassen und den Gruppenleiter:innen, Betreuer:innen, Planmacher:innen, ... sagen, was das für sie bedeutet.
- Einverständnis der Bearbeitung der Daten von den Minis
Alle Minis und Verantwortliche, mit deren Daten gearbeitet wird, müssen gefragt werden, ob das für sie okay ist, welche Daten verarbeitet werden, wofür, die Dauer der Speicherung und wie die allgemeinen Datenschutzregelungen sind. Klingt erstmal furchtbar kompliziert, ist aber relativ einfach.
Letztlich ist das KDG leicht "schärfer" als die DSGVO, aber im Grunde deckungsgleich. Wichtig ist:
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- Die Daten werden nur im Zeitraum des Dienens verarbeitet, es sei denn diese dürfen auch für ein Ehemaligentreffen o. ä. gespeichert werden. Das müsste man aber extra abfragen.
- Es müssen die Zwecke der Verwendung angegeben werden. Also z. B. das Erstellen einer Adressliste mit Namen, Adressen, ...
- Wenn die Daten (das sind auch BIlder auf der Homepage, im Pfarrbrief, YouTube, Insta, Zeitung, ...) nicht nur intern genutzt, sondern auch veröffentlicht werden sollen, muss das ebenfalls erlaubt werden.
- Deutscher Datenschutzstandard muss seitens der Verarbeitenden (Gruppenleitung, Pfarrbüro, Hauptamtliche, ...) gewährleistet werden. (s. u.)
- Die Eltern bzw. der:die Messdiener:in haben die gleichen Rechte, die ihr auch von der DSGVO kennt. Also Auskunftsrecht, Recht auf Löschung im Rahmen des Möglichen, ...
- Die Eltern / Minis müssen ihrerseits darauf hingewiesen werden selbst sensibel mit den Daten der anderen, z. B. von der Adressliste, umzugehen oder auch nicht Bilder ohne Genehmigung in den sozialen Netzwerken zu teilen, etc.
Mit Hilfe der Information (Datenschutzerklärung der Pfarrei) und der Einwilligungserklärung ist das abgegolten. Dann müsst ihr euch "nur noch" dran halten.
- Fotos im Gottesdienst, Livestreams und Co
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- Fotos im Gottesdienst: Auch hier braucht es die Einwilligung der Minis bzw. je nach Alter der Personensorgeberechtigten. Die Datenschutzbeauftragte empfiehlt, mehrere Einverständniserklärungen einzuholen: Eine jährliche (01.01.-31.12.20XX) für die Aufnahmen bei Taufen, Hochzeiten, ... bei denen Minis auch drauf sind und eine für die Feiertage, wie Ostern und Weihnachten.
- Regelungen zu Livestreams: Hierzu gibt es ein Merkblatt des Bistums, das bei der Datenschutzbeauftragen erfragbar ist. Die Einverstständniserklärung muss seitens der Pfarrei angepasst werden. Sollte rechtzeitig bekannt sein, dass es z. B. an den großen Feiertagen einen Livestream gibt, ist es gut, die Aufnahme und die Plattform des Livestreams in der Gottesdienstordnung / im Pfarrbrief zu veröffentlichen. Sollte die Videoaufzeichnung auf der Homepage oder Socialmediaseite der Pfarrei zur Verfügung gestellt, so muss eine Speicherdauer angegeben werden und das Video danach gelöscht werden.
