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Auffrischungsschulungen

In unserem instituionellen Schutzkonzept (ISK) haben wir festgehalten, dass Menschen, die in unserem Auftrag mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, spätestens alle drei Jahre ihre Kenntnisse im Themenbereich der Prävention (sexualisierter) Gewalt gegen Kinder und Jugendliche auffrischen müssen. 

Als Auffrischungsschulung erkennen wir Maßnahmen an, auf die folgende Punkte zutreffen:

  • Inhaltliche Beschäftigung mit Themen, die in der Präventionsordnung des Bistum Mainz zu Schulungen genannt sind bzw. zu Kultur der Achtsamkeit, Erkennen und Umgang mit Kindeswohlgefährdung oder Intervenion gehören. 
  • Reflexion der eigenen Herangehensweise/ Haltung; das eigene praktische pädagogische Tun wird vor dem Hintergrund der Prävention betrachtet und weiterentwickelt.
  • Zeitliche Dauer: Mindestens 5 Unterrichtsstunden/ 3,75 Zeitstunden plus Pausenzeiten 
  • Unterrichtung über die aktuellen Vorgaben und Abläufe zu Prävention und Intervention im Bistum Mainz

Wichtig: Jeder Rechtsträger hat in seinem ISK eigene Vorgaben hinsichtlich Auffrischungsschulungen erarbeitet. Unsere Rahmenlinien entsprechen ggf. nicht denen des Jugendverbands vor Ort oder der Pfarrei. 

Die Auffrischungangebote unsererseits richten sich primär an junge Erwachsene im Alter von 18 bis 27 Jahren. Jugendliche ab 16 Jahren können sich bei thematischem Interesse gerne ebenfalls anmelden!