Landesweite Maßnahmen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Nach einem langen Zeitraum, in dem viele Eltern dankenswerterweise dem Appell gefolgt sind und ihre Kinder zu Hause betreut haben, ist es nun besonders wichtig, grundsätzlich wieder allen Kindern Zugang zur Kindertagesbetreuung zu ermöglichen. Die Entwicklung des Infektionsgeschehens lässt diesen Schritt zu. Allerdings muss der Schutz der Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung wie auch der Gesundheitsschutz der Kinder und Familien weiterhin hohe Priorität haben. Ab dem 22. Februar sollen daher grundsätzlich wieder alle Kinder in ihre Kita oder Kindertagepflegestelle gehen können. Gleichzeitig bleibt die Empfehlung, in konstanten Gruppen zu betreuen, bestehen. Das Angebot an die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung, sich auf Kosten des Landes bei einer teilnehmenden Arztpraxis testen zu lassen, wird von bisher alle zwei Wochen auf eine Testmöglichkeit pro Woche verdoppelt.
Für die Kindertagesbetreuung gilt aktuell Folgendes:
Wichtig:
Vorgaben und Regelungen des Gesundheitsamtes sind immer vorrangig zu beachten.
Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt unverändert: Kinder, die eindeutig krank sind (unabhängig von einzelnen Krankheitssymptomen), gehören nicht in die Kinderbetreuung. Das galt vor Corona und gilt auch jetzt. Wenn Kinder eindeutig krank in die Einrichtung gebracht werden oder während der Teilnahme am Betrieb der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflegestelle erkranken, so kann die Einrichtung die Abholung veranlassen.
Ein Betretungsverbot gilt weiterhin für Kinder und Personal mit COVID-19-Krankheitssymptomen. Danach dürfen Personen (Kinder, Beschäftigte und Tagespflegepersonen und sonstige Erwachsene) die Kita Einrichtung bzw. Tagespflegestelle nicht betreten,