Schmuckband Kreuzgang

Kinderbetreuung ab 22. Februar 2021

(c) pixabay
Datum:
Sa. 20. Feb. 2021
Von:
Hessisches Sozialministerium

Landesweite Maßnahmen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Nach einem langen Zeitraum, in dem viele Eltern dankenswerterweise dem Appell gefolgt sind und ihre Kinder zu Hause betreut haben, ist es nun besonders wichtig, grundsätzlich wieder allen Kindern Zugang zur Kindertagesbetreuung zu ermöglichen. Die Entwicklung des Infektionsgeschehens lässt diesen Schritt zu. Allerdings muss der Schutz der Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung wie auch der Gesundheitsschutz der Kinder und Familien weiterhin hohe Priorität haben. Ab dem 22. Februar sollen daher grundsätzlich wieder alle Kinder in ihre Kita oder Kindertagepflegestelle gehen können. Gleichzeitig bleibt die Empfehlung, in konstanten Gruppen zu betreuen, bestehen. Das Angebot an die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung, sich auf Kosten des Landes bei einer teilnehmenden Arztpraxis testen zu lassen, wird von bisher alle zwei Wochen auf eine Testmöglichkeit pro Woche verdoppelt.

Für die Kindertagesbetreuung gilt aktuell Folgendes:

  • Die Landesregierung bittet alle Eltern eindringlich, Betreuungsangebote bis einschließlich 21. Februar weiterhin nur zu nutzen, wenn es dringend notwendig ist.
  • Auch nach dem 21. Februar wird empfohlen, die Betreuung in Kindertageseinrichtungen in konstanten, voneinander getrennten Gruppen mit möglichst wenig Personalwechsel zwischen den Gruppen durchzuführen. Dadurch kann es zu Einschränkungen im Betreuungsangebot kommen, wenn die personellen oder räumlichen Bedingungen in der Kita es nicht anders zulassen.
  • Ab dem 22. Februar sollen alle Kinder Zugang zur Kindertagesbetreuung erhalten. Gleichzeitig werden Eltern gebeten, die Kindertagesbetreuung weiterhin zurückhaltend zu nutzen und eventuellen Einschränkungen des Betreuungsangebots, die in den Einrichtungen und Tagespflegestellen erforderlich sind, um wirksame Arbeits- und Gesundheitsschutzkonzepte umzusetzen, mit Verständnis zu begegnen.
  • Eltern, Fachkräfte und Träger von Kindertageseinrichtungen werden gebeten, den vertrauensvollen Kontakt miteinander zu suchen, um die bestmöglichen Lösungen für alle Beteiligten zu finden.

 

Wichtig:

Vorgaben und Regelungen des Gesundheitsamtes sind immer vorrangig zu beachten.

Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt unverändert: Kinder, die eindeutig krank sind (unabhängig von einzelnen Krankheitssymptomen), gehören nicht in die Kinderbetreuung. Das galt vor Corona und gilt auch jetzt. Wenn Kinder eindeutig krank in die Einrichtung gebracht werden oder während der Teilnahme am Betrieb der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflegestelle erkranken, so kann die Einrichtung die Abholung veranlassen.

Ein Betretungsverbot gilt weiterhin für Kinder und Personal mit COVID-19-Krankheitssymptomen. Danach dürfen Personen (Kinder, Beschäftigte und Tagespflegepersonen und sonstige Erwachsene) die Kita Einrichtung bzw. Tagespflegestelle nicht betreten,