Schmuckband Kreuzgang
Mund-Nasen-Bedeckung (c) Pixabay

Erweiterte Maskenpflicht in Gottesdiensten

Mund-Nasen-Bedeckung
Datum:
Sa. 23. Jan. 2021
Von:
Paul Röschner

Ab dem 23. Januar 2021 muss auch in Gottesdiensten eine medizinische Maske getragen werden.

Bitte beachten Sie beim Besuch unserer Gottesdienste, dass laut der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen ab dem 23.01.2021 in Gottesdiensten das Tragen einer medizinischen Maske verordnet ist.

Medizinische Masken sind OP-Masken sowie virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95. Eine Alltagsmaske bspw. aus Stoff stellt somit nicht mehr eine zulässige Mund-Nasen-Bedeckung dar.

Bitte beachten Sie ebenfalls, dass die medizinische Maske auch während des Gottesdienstes am eigenen Sitzplatz zu tragen ist.

Der Gemeindegesang wird in der aktualisierten Verordnung ebenfalls ausdrücklich untersagt.

Die bisherigen Regelungen finden weiterhin Anwendung. Hier finden Sie alle Regeln übersichtlich dargestellt.

Trotz aller Regelungen freuen wir uns, dass wir weiterhin mit Ihnen Gottesdienst feiern dürfen.

Mitteilung zu den aktuellen Corona-Regeln (Stand: 23.01.2021)