Die Ortskraft hat die Aufgabe, den Verwaltungsrat der Pfarrei bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen. Sie ist für die MitarbeiterInnen wie auch ehrenamtlich Tätigen in der Pfarrei der Ansprechpartner in den Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Bei auftretenden Problemen kann sie durch direkte Gespräche mit dem Verwaltungsrat, der Fachkraft der Arbeitssicherheit des Bischöflichen Ordinariats oder dem Betriebsarzt des Bistums zu Problemlösungen beitragen.
Die Ortskraft nimmt ihre Aufgabe ehrenamtlich war. Sie wirkt darauf hin, dass sich die MitarbeiterInnen ind en Pfarreien und die ehrenamtlich engagierten in der Kirchegemeinde sicherheitsbewußt verhalten.
Die Ortskraft haftet weder zivil- noch strafrechtlich.
Sie hat kein Weisungsrecht, sondern soll viel mehr beraten, unterstützen und helfen.
Für Gau-Bischofsheim Marc Bedrich, Norbert Knab.
Für Lörzweiler Volker Engmann
Für Harxheim Steffen Bedrich, Ralf Walter
Für Mommeneheim Michael Josten