Besondere Hinweise zur Mitfeier der Gottesdienste in der Josefskirche:
Wie Sie sicher alle mitbekommen haben, hat der Bundesgesetzgeber die Rechtsgrundlage für die Corona-Beschränkungen auslaufen lassen. Auf Grundlage der Änderung des Infektionsschutzgesetzes gelten nur noch wenige Basis-Schutzmaßnahmen. Damit gibt es von in den Bundesländern keine verpflichtenden Corona-Regeln für die Gottesdienste mehr.
Dennoch soll weiterhin im Bistum Mainz die Maskenpflicht während des gesamten Gottesdienstes bestehen bleiben.
Nur zum Kommunionempfang darf der Mund-Nasen-Schutz kurz abgenommen werden.
Wir orientieren uns an den aktuellen Anweisungen aus unserem Bistum.