Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat dient der Erfüllung des Sendungsauftrages der Kirche. Er hat gemäß dem Dekret des II. Vatikanischen Konzils über das Apostolat der Laien die Pflicht und das Recht, das Leben in der Pfarrgemeinde mitzugestalten und Sorge für alle Gemeindeglieder zu tragen.

Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium, das beratend an der Leitung der Pfarrgemeinde beteiligt ist. Die Pflichten und Rechte des Pfarrers als Leiter der Pfarrei und seiner letzten Verantwortung als Hirte der Gemeinde sind davon nicht berührt.

Für die fruchtbare Tätigkeit des Pfarrgemeinderates ist das Vertrauen zwischen allen Beteiligten grundlegend. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit, zum gegenseitigen Anhören und Verstehen ist unerlässlich.

Um ihren Aufgaben entsprechen zu können, bemühen sich alle Mitglieder des Pfarrgemeinderates, in enger Verbindung mit ihren Seelsorgern, um ihre geistige und geistliche Formung und um ihre religiöse Weiterbildung.

(Präambel des "Statut für die Pfarrgemeinderäte in der Diözese Mainz")

Mitglieder im Pfarrgemeinderat:

Michael Brand, Frederike Breitenbach, Andreas Hauschke, Katharina Knobloch (Jugendvertreterin), Laura Krüger, Tanya Carstens, Susanne Richter, Florian Ritter (Jugendvertreter), Franziska Walther, Gemeindereferentin HeikeWurzel