Gewählt werden für die einzelnen Versicherungsträger Parlamente zur Selbstverwaltung der Sozialversicherung. Diese sind je hälftig mit Versicherten und Arbeitgebern besetzt. Sie entscheiden z. B. über Bonusprogramme, über Wahltarife und über den Haushalt der jeweiligen Krankenkasse. Sozialwahl ist keine Personenwahl, sondern eine Listenwahl. Das Kolpingwerk tritt in der Liste Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA) gemeinsam mit der katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) und den evangelischen Arbeitnehmer – Organisationen (BVEA) zur Wahl an. Ihre Wahlunterlagen erhalten Sie von Ihrem Versicherungsträger zugeschickt. Eine rege Wahlbeteiligung ist wichtig, um unsere Demokratie zu stärken.
Vorstand der Kolpingfamilie