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Neuwahlen im März 2026

Wählen und sich wählen lassen

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Pfarreiratswahlen in der neugegründeten Pfarrei St.Bonifatius am 14. und 15. März 2026
Motto: „Kirche heute – Kirche morgen. Kirche in Vielfalt gestalten"

Am 1. Januar 2026 wurde die neue Pfarrei St.Bonifatius durch den Zusammenschluss der bisherigen Pfarreien St. Albertus, St.Bonifatius, St Thomas Morus, Maria Frieden, der kroatischen, polnischen, italienischen und spanisch sprechenden Gemeinde gegründet. Seitdem ist in der neuen Pfarrei viel in Bewegung. Derzeit laufen die Vorbereitungen für die anstehenden Pfarreiratswahlen auf Hochtouren. „Wir suchen engagierte Männer und Frauen, die Freude daran haben, das Leben in der Pfarrei aktiv mitzugestalten, Menschen zu begleiten, Veranstaltungen zu organisieren und damit ihre Fähigkeiten für Kirche einzubringen.“betont der Wahlausschuss „Der Pfarreirat vertritt die Interessen der gesamten Pfarrei. Deshalb ermuntern wir alle Gemeindemitglieder, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen“ Wahlvorschläge können in allen Kirchen in die am Schriftenstand stehenden Boxen eingeworfen werden. Unter dem Motto „Kirche heute – Kirche morgen. Kirche in Vielfalt gestalten.“ werden am 14. und 15. März 2026 Pfarreiräte in elf neugegründeten Pfarreien im Bistum Mainz gewählt. Der Pfarreirat ist das zentrale Gremium der Mitbestimmung in der neuen Pfarrei und führt die Arbeit der bisherigen Pfarrgemeinderäte weiter. In diesem Gremium tauschen sich die gewählten Mitglieder mit dem Pfarrer und weiteren hauptamtlichen Mitarbeitenden aus, beraten gemeinsam und fassen Beschlüsse über die Arbeit in der Pfarrei. Der Pfarreirat wird für zwei bis 2028 gewählt. In einer Zeit, in der die Kirche Vertrauen zurückgewinnen möchte, ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Pfarreirat das Bild der Kirche positiv mitgestaltet.

Der Pfarreirat berät und beschließt die pastorale Arbeit der Pfarrei auf Basis des Pastoralkonzepts und zusammen mit dem leitenden Pfarrer und dem Pastoralteam. Er wird von den Mitgliedern der Pfarrei gewählt und wird unparteiisch die Belange der ganzen Pfarrei im Blick behalten. Der Pfarreirat kann Gemeindeausschüsse und Fachausschüsse bilden. Er ist es, der die großen Linien zieht z.B. mit den Konzepten für die Katechese und die Gottesdienste, dadurch entlastet er die Gemeinden, auch wenn es für die Umsetzung dann wieder die Mitarbeit in den Gemeinden braucht.

In jeder Gemeinde ist ein Gemeindeausschuss vorgesehen, der die Verantwortung für das Gemeindeleben und die Grundvollzüge vor Ort übernimmt. Er ist ein Unterausschuss des Pfarreirates und ein Gremium der Mitbestimmung in der Gemeinde vor Ort.

Zum Beispiel kümmert er sich um die Feste, die ökumenische Nachbarschaft, soziale Anliegen und all das, wofür es Nähe braucht.

Pfarreirat und Gemeindeausschüsse ergänzen, entlasten und unterstützen sich gegenseitig. Ihre Aufgaben sind ähnlich, aber nicht gleich, weil es zwei unterschiedliche Blickwinkel auf dieselbe Frage sind: wie können und wollen wir unseren Glauben gemeinsam leben. Pfarreirat und Gemeindeausschuss sind dabei zwei gute und sehr unterschiedliche Möglichkeiten, sich kreativ und verantwortlich einzubringen.

 

Kandidatenvorschlag

Für den Pfarreirat kann kandidieren, wer am Wahltag das  18. Lebensjahr vollendet hat.  Dieser Kandidatenvorschlag ist nur  gültig, wenn er von 5 Wahlberechtigten unterschrieben ist und dem Wahlvorstand bis zum 22. Februar 2026 vorliegt. Die schriftliche  „Einwilligung zur Kandidatur und Datenverarbeitung“ der Kandidierenden ist erforderlich (s.Formular)