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Kirchenverwaltungsrat

Die Kirchenverwaltungs- oder auch Kirchenvermögensverwaltungsräte (KVR) sind zuständig für die finanziellen Belange der Pfarreien. Der Kirchenverwaltungsrat gibt unter Berücksichtigung der vom Gesamt-Pfarrgemeinderat (neu: Pfarreirat) formulierten pastoralen Ziele und Vorgaben den Rahmen in Verwaltung und Finanzfragen der Pfarrei vor. Er verantwortet den Haushalt der Pfarrei. 

Bis zur Pfarreineugründung (2026) auf dem Pastoralen Weg, besaß jede der Gemeinden ihren eigenen Kirchenverwaltungsrat, außer St. Thomas Morus. 

Im Rahmen der Neuwahlen im März 2026 wurde auch der Verwaltungsrat neu gewählt.


Vorsitzender ist ein Mitglied der Pfarreileitung der Pfarrei St. Bonifatius Gießen.

Der Vorsitzende und seine Stellvertreter der KVR: