Neue Abrechnungsmodalitäten für Kurse des TPI

Datum:
Di. 28. Mai 2024
Von:
Christoph Rüdesheim

Die Stiftung Theologisch-Pastorales Institut (jPöR) ist mit ihrer Gründung umsatzsteuerpflichtig für die Leistungen von Übernachtung und Verpflegung, die im Zusammenhang mit Bildungsveranstaltungen anfallen. Diese sind an die „Nutznießer“ weiter zu berechnen. Deshalb weisen die Rechnungen des TPI zusätzlich zum bisherigen Bruttobetrag auch die darin enthaltene Umsatzsteuer (7 bzw. 19%) aus.

Diese Rechnungen erhalten die Teilnehmenden, um dann entsprechend der Fortbildungsvereinbarung gegebenenfalls einen diözesanen Zuschuss zu erhalten.

Beläuft sich dieser Zuschuss auf 100%, d..h. dass eine Abordnung des Bistums vorliegt, wird die Vollkostenrechnung sofort dem Bistum zur Begleichung zugestellt.< Alle bisherigen Kostenregelungen, die in den Teilnahmebedingungen des TPI durch Beschluss des Verwaltungsrates ausgewiesen waren, sind damit hinfällig. Bei Fragen zu diesem Vorgehen, sprechen Sie bitte mit den Mitarbeitenden des TPI oder den diözesanen Verantwortlichen für die Fort- und Weiterbildung.