Die Stiftung Theologisch-Pastorales Institut (jPöR) ist mit ihrer Gründung umsatzsteuerpflichtig für die Leistungen von Übernachtung und Verpflegung, die im Zusammenhang mit Bildungsveranstaltungen anfallen. Diese sind an die „Nutznießer“ weiter zu berechnen. Deshalb weisen die Rechnungen des TPI zusätzlich zum bisherigen Bruttobetrag auch die darin enthaltene Umsatzsteuer (7 bzw. 19%) aus.
Beläuft sich dieser Zuschuss auf 100%, d..h. dass eine Abordnung des Bistums vorliegt, wird die Vollkostenrechnung sofort dem Bistum zur Begleichung zugestellt.< Alle bisherigen Kostenregelungen, die in den Teilnahmebedingungen des TPI durch Beschluss des Verwaltungsrates ausgewiesen waren, sind damit hinfällig. Bei Fragen zu diesem Vorgehen, sprechen Sie bitte mit den Mitarbeitenden des TPI oder den diözesanen Verantwortlichen für die Fort- und Weiterbildung.