Nach den Reformen des II. Vatikanischen Konzils eröffneten sich neue Ämter in der Seelsorge der katholischen Kirche. Es war ein Budenheimer, der diese neuen Chancen und Möglichkeiten für sich erkannte und so wurde 1971 Walter Kost zum ersten ständigen Diakon im Mainzer Dom geweiht.
Am Samstag, den 23.10.2021 wird die katholische Pfarrgemeinde St. Pankratius, zusammen mit Vertretern des Bistums Mainz, dieses besondere Jubiläum um 17.00 Uhr mit einem Dankgottesdienst begehen. Pfr. Willi Gerd Kost, Sohn des Diakons, wird dem Gottesdienst vorstehen. Diesen Anlass nutzend, wird Diakon Kost auch an diesem Tage in seinen mehr als verdienten Ruhestand verabschiedet.
Die Budenheimer Pfarrgemeinde ist Diakon Kost sehr dankbar, dass er nach seiner aktiven Zeit in Gonsenheim und Finthen, sich in den Dienst der Budenheimer Pfarrgemeinde stellte und noch viele Jahre lang das religiöse und seelsorgerische Leben prägte. Besonders am Herzen lagen ihm die Tauffeiern, die Trauerbegleitung und der Beerdigungsdienst. Sehr gerne leitete er die Mai- und Kreuzwegandachten, gestaltete Bittprozessionen und Gräbersegnungen. Viele schätzten, wenn er immer wieder auch den Predigtdienst übernahm. Diakon Kost gehörte sicherlich zu den arbeitsamsten Seelsorgern im Ruhestand in unserem Bistum.
Dass hinter jedem großen Mann, auch immer eine große Frau und eine wunderbare Familie steht, sei an dieser Stelle nicht vergessen. Zusammen mit seiner Ehefrau Gertrud gründeten sie den Freundeskreis Argentinien und unterstützten über Jahre hinweg die Arbeit ihres befreundeten Diakons Schweickard mit Geld- und Kleiderspenden. Eine Aktion, die von zahlreichen Budenheimerinnen und Budenheimern fleißig und großzügig unterstützt wurde.
Der Pfarrgemeinderat lädt alle Wegbegleiter und Freunde von Diakon Kost und seiner Familie herzlich zur gemeinsamen Feier des Dankgottesdienstes ein. Im Anschluss wird im Pfarrhof bei einem gemütlichen Sektempfang die Möglichkeit sein, sich persönlich für die jahrelange Treue und das unermüdliche Engagement zu bedanken.
Bitte beachten Sie, dass Gottesdienst und Feier nach den 2G + Regelungen erfolgen. Ein entsprechender Nachweis ist erforderlich.