Schmuckband Kreuzgang

Gremien in unserer Gemeinde

Pfarrgemeinderat (PGR):

Der Pfarrgemeinderat ist ein Laiengremium, das in jeder katholischen Pfarrgemeinde von allen Gemeindemitgliedern für 4 Jahre gewählt wird. Er ist Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen für die Kirche und die Seelsorge in der Gemeinde.

Zusammensetzung:

Der Pfarrgemeinderat setzt sich zusammen aus den gewählten Männern und Frauen, die sich zu einer Kandidatur bereit erklärt haben. Je nach Größe der Gemeinde werden zwischen vier und vierzehn Mitglieder direkt in den Pfarrgemeinderat gewählt.

Aufgaben und Arbeitsfelder:

Der PGR ist an der Leitung der Gemeinde beteiligt und gestaltet das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde aktiv mit. Er trägt mit dem Pfarrer die Verantwortung für die seelsorgliche und caritative Arbeit in der Pfarrgemeinde und setzt inhaltliche und strukturelle Akzente. Er trägt mit Sorge für eine angemessene Feier der Liturgie.

Warum PGR?

Auch wenn die Kirche immer mehr ihren festen Platz im gesellschaftlichen Kontext zu verlieren scheint, ist die Mitarbeit im Pfarrgemeinderat dennoch oder erst recht eine lohnende Aufgabe. Der PGR trägt dazu bei, dass die katholische Kirche und die einzelnen Gemeinden an Bedeutung gewinnen. Er kann das Bild der Kirche positiv prägen, indem er die Kirche, die Gemeinschaft der Glaubenden, als einen Ort verkündet, an dem der Mensch sich beheimatet fühlen kann und in der Suche nach dem Sinn des Lebens Gesprächspartner und Antworten finden kann.

Was bleiben will, muss sich ändern!

Die katholische Kirche und somit auch die Gemeinden des Bistums stehen in einem Veränderungsprozess. In den Gemeinden muss verstärkt darüber nachgedacht werden, wie auf die Veränderungen im gesellschaftlichen Umfeld reagiert werden kann, und wie der Glaube im Lebenskontext der Menschen wieder mehr an Bedeutung gewinnen kann. An diesem Veränderungsprozess sind die Pfarrgemeinderäte maßgeblich beteiligt. Gemeinsam mit den hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern suchen sie nach Wegen, die Botschaft Jesu Christi im Leben der Menschen zu verwurzeln.

Zitat Bistum Mainz

Kirchenverwaltungsrat (KVR):

Der Pfarrverwaltungsrat ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen katholischen Kirchengemeinde.

Zu den Aufgaben des Gremiums zählen die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplanes sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für Gebäude und Personal zum Beispiel in den Kindergärten. Dieses Gremium wird für jeweils vier Jahre vom Pfarrgemeinderat gewählt.

Der Pfarrer ist gleichzeitig der Vorsitzende dieses Gremiums.