Pastoralraum Dreieich-Isenburg

Bericht aus der Pastoralraumkonferenz vom 16.05.2023

Pastoralraum Dreieich-Isenburg (c) Bistum Mainz
Pastoralraum Dreieich-Isenburg
Datum:
So. 9. Juni 2024
Von:
H. Rüdinger

Zu Beginn der Konferenz stellt Herr Alexander Albert die gelungene Aktion „Ein Zelt für alle“ vor. Auf dem Dreiherrnsteinplatz in Gravenbruch/Neu-Isenburg konnten für eine ganze Woche Aktionen und Projekte für die Bevölkerung Gravenbruchs zur Verfügung gestellt werden. Kooperationspartner waren in erster Linie örtliche Vereine, die Schulen und KiTa aber auch private Initiativen aus dem Ortsteil und darüber hinaus. Für den Pastoralraum interessante Erkenntnisse könnten sein:
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Neue Kooperationspartner ermöglichen neue Perspektiven und Möglichkeiten
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Kirche funktioniert auch ohne Gebäude
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Vertrauen in die Akteure ist wichtig und belebt und entlastet
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Man muss sich einfach mal trauen etwas auszuprobieren
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Wir müssen die Treffpunkte der Menschen finden und aufsuchen
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Die „Hutträger“ müssen für die Sache Begeisterung zeigen
Im Folgenden informiert und berät uns Herr Bach aus dem Finanzdezernat des Bistums zum aktuellen Gebäudeprozess. Bereits in der Projektgruppe Gebäude haben sich in der letzten Zeit viele Fragen rund um den Prozess gebildet, aber auch bei den Beratungen in den anderen Projektgruppen und Gemeinden. Herr Bach skizzierte die Gründe für den im pastoralen Weg angebundenen Gebäudeprozess. Bereits im Jahr 2018 musste das Bistum durch eine begleitende Studie erkennen, dass sie die aktuelle Bezuschussungspraxis (50 % Gemeinde, 50 % Bistum) nicht weiter aufrechterhalten kann. Die zurückgehenden Gläubigenzahlen bewirken einen starken Rückgang der Kirchensteuermittel, zudem sind die Ausgaben des Bistums deutlich gestiegen. Bereits für das Jahr 2030 wurde noch vor Corona, den Missbrauchsskandalen und den demographischen Entwicklungen der letzten Jahre eine Abnahme von 30 % der Mittel des Jahres 2018
prognostiziert. Aktuell werden die Zahlen vermutlich noch höher liegen. Die gleiche Entwicklung gibt es auch in den einzelnen Gemeinden und schlägt dort vermutlich noch deutlicher zu Buche. Jede Investition in die bestehenden Gebäude wird vermutlich auch bei Bestand einer 50 %-igen Unterstützung der Gemeinden durch das Bistum nicht mehr finanzierbar sein. Die Gemeinden werden das Geld schlichtweg nicht mehr aufbringen können und das Bistum ist nicht in der Lage die Kostendifferenzen aufzufangen. „Bisher ging das doch auch ohne und hat immer funktioniert!“ ist eine gern gewählte Aussage der Aktiven in den Gemeinden. Viele Baumaßnahmen konnten durch besondere Aktionen und Spenden und einen Sonderzuschuss des Bistums umgesetzt werden. In den letzten Jahren konnte jede Baumaßnahme letztlich nur durch einen Sonderzuschuss umgesetzt werden. Dieses blinde Vertrauen in eine Zukunftsplanung sollte und kann kein vernünftiger Mensch gut heißen; so werden wir doch ständig von den neuen Krisen belehrt, dass die Abkehr von Kirche zunimmt.
Ergo: Die Gebäudestruktur muss deutlich verringert werden. Eine Messbare und objektive Größe bildet aus diesem Grund der Brandversicherungswert der Gebäude. Dieser beziffert die Gebäudewerte für den Fall einer völligen Zerstörung und dem damit verbunden Wiederaufbau. Für die dauerhafte Instandhaltung und Bewirtschaftung eines Gebäudes rechnen die Fachleute mit einer 2 %-igen Rücklagenbildung (auf den Brandversicherungswert) pro Jahr. Laut Herrn Bach sei dies für keine Gemeinde aktuell leistbar und begründe auch die harte Einstufung in Stufe 4 für Kichengebäude und im Weiteren auch für die Gemeindehäuser. Den Kommunen wird bewusst, ergänzt Bach, dass mit der Aufgabe von Kirchen wichtiges Kulturgut verschwindet. Angefangen von der Orgellandschaft bis hin zur Architektur, was allerdings nicht gutgeheißen wird.
Das uns dieses Problem nicht alleine trifft kann man in allen anderen katholischen Bistümern sehen. Gleiche Probleme haben auch die evangelischen Kirchen. Hierin liegt vielleicht auch eine Chance bei unseren Planungen zu den Gebäudeprozessen. Gemeinsame Nutzung von Gebäuden/Kirchen ist vielleicht ein Zukunftsmodell. Das weis auch
das Bistum und wird dies in Zukunft noch stärker in eigene Überlegungen und Gespräche einfließen lassen.
Ein Hinweis gibt Herr Bach noch zu den Kindertagesstätten. Das Bistum möchte die Gebäudelast den Gemeinden nehmen. Durch die Übernahme der KiTa in UNIKATE oder andere Zweckgemeinschaften sollen die Gebäude aus den Kirchengemeinden ausgegliedert werden. Optimaler Weise sollen die Städte die Gebäude übernehmen und die Kirchengemeinden treten nur noch als pastoraler Wegweiser – ohne finanzielle Belastungen – auf. Sollten die Städte die Gebäudelast nicht übernehmen, muss mit dem neuen Träger eventuell vertraglich ausgehandelt werden, welche Maßnahmen finanzielle übernommen werden und welche die Gemeinde selbst zu tragen hat.
Für die Konferenz interessant ist die Beantwortung der Fragen aus dem Gremium:
(1)
Woher kommt die Aussage, dass Kirchen vorerst nicht verkauft werden sollen?
Nachdem im Bistum Trier aktiv Kirchen veräußert wurden, haben Gläubige in Rom Beschwerde eingelegt. Daraufhin hat unser Papst angewiesen, dass keine Kirche aus rein wirtschaftlichen Gründen verkauft werden dürfe.
Diese Aussage bestätigt auch die Bistumsleitung und sieht in einem Verkauf aus wirtschaftlichen Gründen nur die letzte Möglichkeit. Werden aber auch heute schon Kirchen oder Gemeindehäuser nicht mehr pastoral genutzt, können und sollen diese auch zur Profanierung bereitstehen. Das Bistum wird die Pastoralräume mit allen Mitteln unterstützen, solche Gebäude sinnvoll einer anderen Nutzung zuzuführen.
(2)
Welche Bedeutung hat die Einstufung einer Kirche in Stufe 4? Wird eine Kirche n Stufe 4 eingestuft, so bekommt der Pastoralraum für diese Kirche keinerlei Zuschüsse mehr durch das Bistum. Entscheidet sich ein Pastoralraum dafür diese Kirche weiter zu erhalten, dann müssen die Gelder hierzu selbst erwirtschaftet werden (zweckbezogene Spenden – Einnahmen). Eigentlich sollen
Gebäude in Stufe 4 langfristig aufgegeben werden, ein
Abschiedsprozess eingeleitet und über andere Nutzung nachgedacht werden. Eine genaue Vorstellung über das Vorgehen hat das Bistum aktuell nicht. Herr Bach stellt lediglich fest, dass die Instandhaltungsbezuschussung am Ende dieses ersten Prozesses eingestellt wird. Ebenso wird keine Kirche am Ende dieses ersten Prozesses (01.01.2027) verschlossen.
Erschreckend bleibt die Aussage von Herrn Bach im Gedächtnis, dass es sich bei dem Gebäudeprozess nur um einen ersten Prozess handelt. Es sei klar und unabdingbar, dass es einen folgenden Prozess geben wird, bei dem auch alle bisher in den Stufen 1-3 eingestuften Kirchen zur Diskussion stehen werden.
Viele Worte von Herrn Bach sind den Anwesenden Personen nachdrücklich in Erinnerung. So hat das Bistum selbst noch keine richtigen Vorstellungen, wie es am Ende des Prozesses mit den auf Stufe 4 gesetzten Gebäuden umgehen wird, welche Folgen dies hat und wie das umgesetzt werden kann und soll. Einzig die Tatsache, dass unsere Planungen auf der richtigen Grundlage getroffen werden, hat Herr Bach bestätigt, selbst aber auf die pastoralen Betrachtungen und das fehlende pastorale Konzept hingewiesen.
Den Wunsch der Mitarbeiter unseres Pastoralraumes ernst genommen zu werden, unsere Entscheidungen im Mainz zu tragen und nicht zu torpedieren hat Herr Bach aufgenommen.
Zu den Informationen aus den Projektgruppen werden auf der Konferenz weitere Termine benannt. Diese können auf der Pastoralraumseite eingesehen werden. Die Projektgruppe Vermögen hat darüber hinaus besprochen, dass Baumaßnahmen oder Investitionen ab einem Betrag von 5000€ benannt werden sollen. Die Projektgruppe berät darüber und gibt den Gremien eine Einschätzung aus der Perspektive des Pastoralraumes. Ebenso wurde beschossen, dass auch die Kosten für die Dachsanierung in St. Christoph nach Katholikenzahl auf alle Pfarreien verteilt wird. Die Pfarrei St.
Laurentius hat die Kosten vorgelegt und bringt dieses „Darlehen“ mit in die neu zu gründende Pfarrei ein.
Mit den Neuwahlen zu den Pfarrgemeinderäten hat Herr Rietscher kein Mandat mehr für die Pastoralraumkonferenz und somit auch nicht für die Steuerungsgruppe. Die Vertretung der KVR übernimmt Herr Steffens (stellv. Vorsitzender und stellv. Vorsitzende KVR Zum Heiligen Kreuz). Eine Nachwahl eines Vertreters für die KVR-Vertretung ist nicht notwendig. Frau Hillabrand wird ebenfalls aus der Steuerungsgruppe aussteigen. Über eine mögliche Nachwahl eines weiteren ehrenamtlichen Vertreters wurde in der Sitzung auf Rückfrage eingegangen aber kein Interessent zum aktuellen Zeitpunkt gefunden.
Somit setzt sich die Steuerungsgruppe aus den folgenden Personen zusammen: Vorsitz Herr Pfarrer Martin Berker (St. Josef) stellv. Vorsitz Herr Bernhard Steffens (Zum Heiligen Kreuz) Koordinatorin Frau Susanne Mohr (St. Laurentius) Verwaltungsleiterin Frau Britta Jahnke (St. Marien) Vertretung GemRef Herr Alexander Albert (St. Christoph und Zum Heiligen Kreuz) Beisitzer Frau Palmi Blatz (St. Josef) Herr Gregor Lau (St. Laurentius) Herr Ralf Jahnke (St. Marien) Herr Manfred Ferstl (St. Christoph)
Im Anschluss an die Bestätigung der Steuerungsgruppe wird Herr Franz-Josef Stoisiek als Vertreter für den Katholikenrat gewählt.