Der Pfarrgemeinderat ist das gewählte Laiengremium in einer katholischen Pfarrei.
In den Statuten des Bistums Mainz heißt es dazu: „Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, die gemeinsame Sendung aller Glieder der Pfarrgemeinde darzustellen. Im Pfarrgemeinderat sollen sich Pfarrer und Laien über die Angelegenheiten der Gemeinde informieren, gemeinsam darüber beraten und gemeinsame Beschlüsse fassen.“
nachgewählt im Januar 2020