Seit 2011 gibt es im Bistum Mainz Regelungen zur Prävention von Sexuellem Missbrauch, seit 2012 sieht das Bundeskinderschutzgesetz verpflichtende Präventionsmaßnahmen in allen Vereinen, Verbänden und Kirchen vor.
Das Bistum Mainz hat am 1. März 2020 die neue "Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen" in Kraft gesetzt.
Was so sperrig klingt, bedeutet nur, dass in allen Bereichen des kirchlichen Lebens (Gemeinden, Einrichtungen, Schulen,...) entsprechende Schutzkonzepte erarbeitet werden, dass in der Folge jedwede sexualisierte Gewalt aus der Kirche verbannt werden kann. Dabei geht es um vorbeugende, begleitende und nachsorgende Maßnahmen. Das Hilfeangebot fußt auf mehreren Säulen.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist unverzichtbarer Bestandteil des pastoralen und sozialen Handelns sowie aller Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Mainz. Ziel und Auftrag der Prävention ist, dass Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene sich in allen Bereichen und Einrichtungen unserer Kirche wohl und sicher fühlen können und in unserer Gemeinde den Raum finden, in dem sie ihre Fähigkeiten und Begabungen entwickeln können und sich angenommen wissen.