Der Verwaltungsrat einer Kirchengemeinde verwaltet das kirchliche Vermögen und vertritt die Kirchengemeinde sowie das Vermögen nach außen. Er kümmert sich um die Mietobjekte der Gemeinde und betreut aktuelle Bauprojekte. Er beschließt einen Haushaltsplan für jedes Haushaltsjahr und stellt weiterhin die Jahresrechnung fest.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden vom Pfarrgemeinderat gewählt.