Aufgabe:
- das Vermögen der Kirchengemeinde zu verwalten
- die Kirchengemeinde und das Vermögen rechtlich zu vertreten
- für jedes Haushaltsjahr einen Haushaltsplan zu beschließen
- für jedes Haushaltsjahr eine Jahresrechnung festzustellen
- einen Kirchenrechner zu bestellen
- ein Vermögensverzeichnis aufzustellen und dieses fortzuführen.
(aus dem Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Mainz)