Liebe Pfarrgemeinde,
aufgrund der 2. Allgemeinverfügung des Kreises Bergstrasse vom 19.10.2020 gilt ab sofort die Pflicht, den Mund-Nasenschutz für die gesamte Dauer des Gottesdienstes zu tragen.
Der Kommuniongang wird ebenfalls mit Mund-Nasenschutz angetreten. Während des Empfangs der Handkommunion darf der Mund-Nasenschutz kurz entfernt werden.
Unsere Ehrenamtlichen werden bei allen Gottesdienstbesuchern darauf achten. Das gilt auch für die Einhaltung der Höchstgrenze für die Gottesdienste.
Sollten im Laufe der Woche neue Anordnungen des Landkreises kommen, werden wir unverzüglich reagieren und Sie informieren.