Schmuckband Kreuzgang

Lektorendienst

Die heutigen Gottesdienstformen lassen die Mitwirkung von Lektoren seit der Liturgiereform zu. Diese haben die Aufgaben, die vorgesehenen Schriftlesungen, mit Ausnahme des Evangeliums, vorzutragen. Voraussetzung hierfür ist, dass man das 26. Lebensjahr vollendet haben und gefirmt sein muss. Sie haben auch die Möglichkeit, weitere Aufgaben, wie das Vortragen der Fürbitten, zu übernehmen. Auch hierfür gibt es eine besondere kirchliche Beauftragung.

Autor : Manfred Gölz