Auf Anordnung des Bistums Mainz aufgrund der Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz gilt seit dem 7. Dezember 2021 die
3G-Regel
für alle Gottesdienste in unseren Pfarrkirchen.
Alle, die an den Gottesdiensten teilnehmen möchten, müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.
Der Negativtest darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Die entsprechenden Zertifikate digital oder auf Papier müssen vorgelegt werden.
Bei regelmäßiger Teilnahme an Gottesdiensten wird der Impfstatus einmalig in der Anmeldeliste vermerkt.
Maskenpflicht am Platz und Abstand gelten weiterhin.
Gemeindegesang findet vorerst nicht statt.
Bitte helfen Sie mit, diese Bestimmungen zu unser aller Wohl einzuhalten.
Bitte tragen Sie Ihren Impfausweis sowie Ihren Personalausweis immer bei sich, falls Kontrollen kommen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder bis 3 Monate nach der Vollendung ihres 12. Lebensjahres. Sie brauchen keinen Negativtest.
Vielen Dank.
Pfarrer Norbert Kley