Schmuckband Brücke

Verlängerung der Amtszeit der Gremien in der Pfarrgruppe bis zum 31.12.2025

Obertshausen_Muehlheim (c) J. Oberbeck
Obertshausen_Muehlheim
Datum:
Di. 23. Jan. 2024
Von:
Claudia Oberbeck

 Der Gesamtpfarrgemeinderat der Pfarrgruppe Mühlheim hat, wie viele Pfarrgemeinderäte im Bistum Main, den Antrag auf Aussetzung der PGR - Wahlen und die Verlängerung der Amtszeit des PGR bis zum 31.12.2025 gestellt.

Mit Schreiben vom 31.10.2023 stimmte unser Bischof Peter Kohlgraf diesem Antrag unseres Gesamtpfarrgemeinderates bis zur Pfarreigründung im neuen Pastoralraum zu.

Gleichzeitig haben die Verwaltungsräte St. Maximilian Kolbe und St. Markus der Verlängerung ihrer Amtszeit zugestimmt.

Gemäß § 4, Absatz 1 im Statut für die Pfarrgemeinderäte/Gemeinderäte in der Diözese
Mainz werden die Mitglieder der Pfarrgemeinderäte für vier Jahre gewählt. Diesem
Rhythmus entsprechend, wären im Herbst 2023 im Bistum Mainz neue Pfarrgemeinderäte zu wählen gewesen. Im Anschluss an die Wahl der Pfarrgemeinderäte hätten dann auch die Verwaltungsräte gewählt werden müssen.
Die PGR-Wahlen fallen im Bistum Mainz allerdings in die Übergangszeit von Phase II in Phase III des Pastoralen Weges.

„Mit der Aufhebung von Pfarreien/Kirchengemeinden und der Neuerrichtung verlieren
sowohl die Kirchenverwaltungsräte als auch die Pfarrgemeinderäte der alten
Pfarreien/Kirchengemeinden ihre Mandate und ihre Funktionen nach den Vorschriften
der Wahlordnung. Pfarrgemeinderat (neu: Pfarreirat) und Kirchenverwaltungsrat sind
unverzüglich neu zu wählen.“ (Handreichung zu Rechtsfragen der Aufhebung und
Vereinigung von Pfarreien und Kirchengemeinden im Bistum Mainz).
Somit sind in den neuen Pfarreien die Pfarrgremien (PR und KVR) unmittelbar nach der
Neugründung der Pfarrei zu wählen.

Da die Errichtung der neuen Pfarreien jeweils zum
01. Januar eines Jahres erfolgt, finden die Wahlen der Pfarreiräte zukünftig im ersten
Quartal des Jahres statt, in dem die Neugründung vollzogen wird.