PFARREIRATS WAHL:Informationen zur Pfarreiratswahl

Was ist ein Pfarreirat?
Der Pfarreirat ist das pastorale Gremium auf der Ebene der neu gegründeten Pfarreien im Bistum Mainz. Er führt die Arbeit der bisherigen Pfarrgemeinderäte weiter. Er ist ein Gremium von ausgewählten Gläubigen und Mitgliedern kraft Amtes, das als solches das Volk Gottes der Pfarrei in der Vielfalt seiner Berufungen, Charismen und Dienste repräsentiert.
Der Pfarreirat ist das zentrale Gremium der Beteiligung in der Pfarrei. In diesem Gremium sollen sich Pfarrer und die übrigen Mitglieder über die Angelegenheiten der Pfarrei informieren, gemeinsam darüber beraten und gemeinsame Beschlüsse fassen.
Je ein Vertreter und Vertreterinnen der acht Gemeinden können in den Pfarreirat gewählt werden.
Wahlberechtigt sind alle Pfarreimitglieder mit Hauptwohnsitz in der Pfarrei, die das 16. Lebensjahr erreicht haben.
Die Wahl wird als allgemeine Briefwahl stattfinden, d.h. alle Wahlberechtigten bekommen die Wahlunterlagen in der Zeit ab dem 9. März in den Briefkasten geworfen.
Bis zum 15. Februar können sich Kandidaten für die Wahl beim Wahlausschuss melden. Dann wird die Wahlliste geschlossen.
Alle Wahlberechtigten können jeweils einen Kandidaten aus ihrer Gemeinde wählen. Die Gemeinden entsprechen den bisherigen ehemaligen Pfarreien.
- Eine Person aus Armsheim-Schimsheim
- Eine Person aus Gabsheim-Schornsheim
- Eine Person aus Gau-Bickelheim
- Eine Person aus Gau-Weinheim
- Eine Person aus Saulheim-Udenheim
- Eine Person aus Spiesheim-Ensheim
- Eine Person aus Sulzheim
- Eine Person aus Wörrstadt
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und beteiligen Sie sich auf diese Weise an der weiteren Ausgestaltung unserer Pfarrei. Es wäre schon, wenn eine hohe Wahlbeteiligung den Gewählten zeigen würde, dass die Pfarreimitglieder hinter ihnen stehen.
Eva Maria Heilmann und Edith Krauss