In einem längeren Prozess wurde von den beiden überdiözesan agierenden Fortbildungsinstituten in Mainz uind Freising ein Institutionelles Schutzkonzept erarbeitet, das den Blick auf die spezifischen Konstellationen von Bildungseinrichtungen legt. Zukünftig ist die Zustimmung zum Verhaltenskondex Bestandteil aller Honorarvereinbarungen mit den Referent∙innen des TPI.
Den Kursteilnehmenden wird das Schutzkonzept im Anmeldeprozess bekannt gemacht.