„Wir sind durch die Präventionsordnung dazu verpflichtet, in unseren Einrichtungen ein institutionelles Schutzkonzept zu erarbeiten und vorzuhalten. Aber mehr als die Pflicht, sollte uns hier der Wunsch verbinden, unsere Einrichtungen zu sicheren Orten zu machen, an denen sich Kinder, Jugendliche oder hilfsbedürftige Erwachsene entfalten dürfen, ohne Schaden zu nehmen“, sagte Stephanie Rieth, die als Bevollmächtigte des Generalvikars für den Bereich Intervention und Prävention verantwortlich ist.
Die Erstellung von institutionellen Schutzkonzepten, als Bündelung von Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt, ist ein verbindlicher Qualitätsstandard der Präventionsarbeit im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz. Sie reduzieren das Risiko sexualisierter Gewalt in der Einrichtung oder Organisation und tragen dazu bei, dass Handlungssicherheit vor Ort entsteht. Gemeinsam mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung werden Standards definiert, welche die Kirche in diesen Fragen mit allen Bereichen der Gesellschaft, wie z.B. Schulen, Kindertagesstätten und Sport verbindet.