Wir haben unser Institutionelles Schutzkonzept (ISK) fristgerecht nach Mainz geschickt und haben nach dem fachlichen Austausch über unser eingereichtes ISK am Dienstag, den 17.09.2024, eine schriftliche Rückmeldung erhalten.
Die fachliche Prüfung auf Vollständigkeit auf Grundlage der „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- und Hilfebedürftigen Erwachsenen“, erschienen im Kirchlichen Amtsblatt für die Diözese Mainz 162. Jahrgang; Mainz, den 28. Februar 2020 Nr. 3 S. 25-33.“ ist somit abgeschlossen.
Vor der Verlöffentlichung des ISK sind jetzt nach einige Nacharbeiten notwendig.