Schmuckband Kreuzgang

Wichtige neue Hinweise - Corona

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Wichtige Hinweise
Datum:
Di. 27. Okt. 2020
Von:
V. Rink-Schieferstein

Ab dem 24.10.2020 gilt eine neue Allgemeinverfügung im Landkreis Gießen.

Aufgrund der deutlich steigenden Inzidenz gelten fortan ergänzend folgende Regelungen für den Gottesdienstbesuch:

 

1.Während des gesamten Gottesdienstes sowie davor und danach gilt auf dem gesamten Kirchengelände wie auch innerhalb der Kirche die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

 

2.Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt auch am Sitzplatz, weshalb die Maske auch nach Einnahme des Platzes nicht abgesetzt werden darf.

 

3.Ausgenommen von dieser Pflicht sind Funktionsträger(Hauptamtliche, Lektoren, Kantoren),wenn diese in Sprechrichtung einen Abstand von 6 Meternsowie in alle weiteren Richtungen einen Abstand von 3 Metern (auch untereinander) einhalten.

 

4.Auch zur Kommunion ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Sobald die Kommunion vom Kommunionspender erteilt wurde und ein Abstand von 3 Metern zu allen Personen besteht, darf die Maske zur Einnahme der Kommunion kurz angehoben werden.

 

5. Es darf weiterhin nicht gesungen werden.

 

Wir bitten um Einhaltung der oben genannten Auflagen, da ansonsten keine Teilnahme am Gottesdienst möglich ist. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an den Pfarrgemeinderat oder die Hauptamtlichen wenden. Generell möchten wir nochmals auf das Abstandsgebot hinweisen. Außerdem bitten wir darum, dass Sie bei Erkältungssymptomen oder Verdacht auf eine Infektion von einer Teilnahme am Gottesdienst absehen.