Gemäss Kirchlichem Amtsblatt Mainz 2019 Nr. 2 vom 21.01.2019 tritt per 01.03.2019 die Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG-DVO) in Kraft.
„Schwere Krankheiten betreffen den ganzen Menschen: Er wird herausgerissen aus seinem gewohnten Leben, vielfach auch aus seiner vertrauten Umgebung und aus seiner Sicherheit im Beruf und Gesellschaft.