Pfarrgruppe Bodenheim-Nackenheim

Pfarrkirche St. Alban, Bodenheim
Pfarrkirche St. Alban, Bodenheim
Pfarrkirche St. Alban, Bodenheim
Pfarrkirche St. Alban, Bodenheim
Pfarrkirche St. Alban, Bodenheim
Pfarrkirche St. Gereon, Nackenheim
Pfarrkirche St. Gereon, Nackenheim
Pfarrkirche St. Gereon, Nackenheim
Pfarrkirche St. Gereon, Nackenheim
Pfarrkirche St. Gereon, Nackenheim
Herz-Jesu-Kapelle, Nackenheim
Herz-Jesu-Kapelle, Nackenheim
Herz-Jesu-Kapelle, Nackenheim
Herz-Jesu-Kapelle, Nackenheim
Herz-Jesu-Kapelle, Nackenheim
Wallfahrtskapelle Maria Oberndorf, Bodenheim
Wallfahrtskapelle Maria Oberndorf, Bodenheim
Wallfahrtskapelle Maria Oberndorf, Bodenheim
Wallfahrtskapelle Maria Oberndorf, Bodenheim
Wallfahrtskapelle Maria Oberndorf, Bodenheim
Kapelle im Caritas-Zentrum, Bodenheim
Kapelle im Caritas-Zentrum, Bodenheim
Kapelle im Caritas-Zentrum, Bodenheim
Kapelle im Caritas-Zentrum, Bodenheim
Kapelle im Caritas-Zentrum, Bodenheim
Wegekapelle, Nackenheim
Wegekapelle, Nackenheim
Wegekapelle, Nackenheim
Wegekapelle, Nackenheim
Wegekapelle, Nackenheim
Bergkapelle, Nackenheim
Bergkapelle, Nackenheim
Bergkapelle, Nackenheim
Bergkapelle, Nackenheim
Bergkapelle, Nackenheim

Die Stiftung St. Alban

Investition in eine sichere Zukunft

 

Die im Jahre 2005 errichtete gemeinnützige Stiftung St. Alban will dem

 Erhalt von Pfarrkirche und der Kapelle  Maria Oberndorf dienen und die pastoralen Anliegen der Pfarrgemeinde ideell und finanziell unterstützen.

Die Stiftung wurde mit einem Anfangskapital von      250.000 € ausgestattet.

 

Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung ist eine rechtlich selbständige Vermögensmasse. Sie hat keine Mitglieder wie ein Verein, wird aber wie dieser durch ihre Gremien geleitet, in unserem Fall durch Stiftungsvorstand und Stiftungsrat. Ihre Ziele, Einzelheiten ihrer Verwaltung und die Aufgaben ihrer Gremien regelt eine Satzung.

Der Stiftungsvorstand, der das Stiftungsvermögen verwaltet, besteht aus den Mitgliedern des Verwaltungsrats.

Der Stiftungsrat, der in grundsätzlichen Fragen zu entscheiden hat und zudem Kontrollfunktionen ausübt, besteht aus den Mitgliedern des Pfarrgemeinderats, der weitere Stiftungsrats-Mitglieder benennen kann. Damit hat der Pfarrgemeinderat als Vertretungsorgan ein wichtiges Mitspracherecht in der Stiftung erhalten – als Zeichen dafür, dass sie breit in der Gemeinde verankert sein soll.

Ansprechpartner sind die Mitglieder von Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat. Email: kvr-bo@kath-bona.de.

 

Wozu eine Stiftung?

Es ist ein offenes Geheimnis, dass die finanziellen Mittel, die der Pfarrgemeinde aus dem Kirchensteueraufkommen zur Verfügung gestellt werden können, auf lange Sicht nicht ausreichen werden.  Wir müssen Vorsorge treffen. Das ist ein Akt der Solidarität mit den nachfolgenden Generationen, die die Lasten sonst nicht mehr werden schultern können.

 

 Wichtig für Stifter und Spender

 

Das Stiftungskapital kann nicht angetastet werden, es soll die Zeit überdauern!

Nur mit den Erträgen des Kapitals kann gewirtschaftet werden. Ihre Zustiftung in das Kapital bleibt erhalten und wird auch dann noch wirksam sein, wenn Sie selbst nicht mehr sind.

Zustiftungen in das Grundkapital sind in voller Höhe (bis zu einer Mill. Euro) steuerlich abzugsfähig.

Die Höchstgrenze für den Abzug von Spenden (also für Zuwendungen an die Stiftung, die nicht in das Grundkapital fließen sollen) liegt bei 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte.

Geben Sie unserer Pfarrei St. Alban mit Ihrer Spende und Zustiftung eine gute und sichere Zukunft.

für Spenden bitte den  Verwendungszweck eintragen z.B.  "Orgel"

Konto: Pfarrstiftung St. Alban  

Bank:   Pax-Bank Mainz e. G.
IBAN    DE75 3706 0193 4008 4150 35
BIC       GENODED1PAX 

 

 

 

 

 

 

Die Stiftung St. Gereon

 

"Wer segensreich sät, wird auch segensreich ernten..." (2 Kor 9,6)

Sinkende Kirchensteuereinnahmen einerseits und steigende Kosten für Unterhaltung und Instandsetzung andererseits zwingen viele Pfarrgemeinden, sich über die Zukunft Gedanken zu machen und gegebenenfalls umzudenken.

Auch wir spürten, dass wir ein weiteres Standbein für die Finanzen unserer Pfarrei brauchen. Die Gremien unserer Pfarrei beschäftigten sich deshalb immer wieder mit dieser Problematik.

Aus dem Verkauf eines Erbbaugrundstücks stellte uns nun das Bistum Mainz einen einmaligen Betrag von 10.000,00 EUR zur Verfügung. Dieses Geld durfte die Pfarrgemeinde St. Gereon als Grundstock für die Errichtung der Pfarrstiftung St. Gereon Nackenheim unter dem Dach der Bonifatiusstiftung des Bistums Mainz verwenden.

Der Bedeutung dieser zukunftsweisenden Entscheidung haben wir durch die feierliche Überreichung der Stiftungsurkunde durch Generalvikar Giebelmann anlässlich unseres Pfarrfestes am 19. Juni 2014 Rechnung getragen.


Warum brauchen wir eine Stiftung?

Der Sinn einer Stiftung besteht darin, durch das Einwerben von Geld - das nennt man Zustiftung - langfristig ein Stiftungskapital aufzubauen und ständig zu vergrößern. Das Stiftungsvermögen selbst darf nicht unmittelbar für die Pfarrgemeinde St. Gereon verwendet werden. Es ist dauernd zu erhalten und bleibt stets unangetastet. Das Stiftungsvermögen bleibt damit auch für die nachfolgenden Generationen erhalten, und die Pfarrgemeinde St. Gereon profitiert auch zukünftig davon.

Die Bonifatiusstiftung verwaltet das Stiftungskapital und schüttet nur die erwirtschafteten Erträge (Zinsen) an die Pfarrgemeinde aus. Die Pfarrgemeinde St. Gereon kann die ihr einmal jährlich zur Verfügung gestellten Gelder für den Erhalt der Pfarrkirche, der weiteren Einrichtungen - Pfarrzentrum, Jugendheim, Kindergarten, Bergkapelle - und das gemeindliche Leben verwenden.
Mit der Errichtung der Pfarrstiftung St. Gereon Nackenheim haben wir unter Mithilfe des Bistums Mainz eine Institution geschaffen, um langfristig finanzielle Vorsorge für den Erhalt unserer Gebäude und damit auch für das Gemeindeleben in unserer Pfarrei zu treffen.

Wir starten mit einem Stiftungsgrundkapital von 10.000,00 EUR und bitten Sie um Ihre Hilfe. Nur wenn das Stiftungsvermögen wächst, erhöhen sich auch die jährlichen Erträge zugunsten unserer Pfarrgemeinde St. Gereon.

Die Pfarrstiftung St. Gereon Nackenheim ist als gemeinnützig anerkannt. Zustiftungen sind deshalb steuerlich abzugsfähig.
Jede(r) StifterIn erhält eine Zuwendungsbestätigung. Dafür muss allerdings unbedingt die vollständige Adresse auf der Überweisung stehen.

Es wird Zeit brauchen, ehe nachhaltige Erträge für die Pfarrgemeinde erwirtschaftet werden können. Deshalb wollen wir jetzt mutig beginnen.

Falls Sie noch Fragen haben, stehen Ihnen Pfarrer Dr. Springer und die Stiftungsbeauftragte des Verwaltungsrates gerne als Gesprächspartner zur Verfügung.


Stiftungsbeauftragte des Verwaltungsrates

Monika Raabe-Schöpflin, Tel. +49 61 35 62 05


Bankverbindung

Konto: Pfarrstiftung St. Gereon
Bank: Pax-Bank Mainz e. G.
IBAN: DE69 3706 0193 4687 0700 17
BIC: GENODED1PAX