Schmuckband Kreuzgang

Kitaregelbetrieb ab 6.7.2020

Datum:
Mi. 17. Juni 2020
Von:
Dagmar Schweiger

Liebe Eltern,

Das Land Hessen hat neue Bestimmungen herausgegeben und wir freuen uns sehr, dass wir ab 6.07.2020 noch drei Wochen mit möglichst vielen Kita-Kindern verbringen dürfen.

 

Im folgenden zitiere ich das hessische Sozialministerium:

Ab dem 6. Juli 2020 wird das Betretungsverbot für die Kindertagesstätten grundsätzlich aufgehoben. Es gilt lediglich weiterhin für Kinder und Personal mit COVID-19-Krankheitssymptomen. Allen Trägern der hessischen Kitas wird so die Wiederaufnahme des Regelbetriebs ermöglicht. Mit der Wiederaufnahme des Regelbetriebes endet die Notbetreuung bzw. der eingeschränkte Regelbetrieb. Es gelten wieder die allgemeinen Regelungen, ggf. auch hinsichtlich der Schließzeiten während der Sommerferien. Mit dem Regelbetrieb erfolgt die Aufnahme der vertraglich oder satzungsgemäß betreuten Kinder auf der Grundlage des SGB VIII. Hierfür gelten grundsätzlich die Rahmenbedingungen gemäß Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch. Es handelt sich jedoch um einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Für den Fall, dass Personal wegen einer individuellen Risikobeurteilung nicht in der unmittelbaren Betreuung von Kindern einsetzbar ist, sind der Einsatz von Personen außerhalb des Fachkraftkataloges und die Abweichung vom Mindestpersonalbedarf mit Zustimmung des Jugendamtes – wie dies schon bisher Praxis war - vorübergehend möglich. Hygienepläne der Tageseinrichtungen sind an die Bedingungen des SARS-CoV-2-Erregers anzupassen. Das Land legt überarbeitete Hygieneempfehlungen vor dem Hintergrund des eingedämmten Infektionsgeschehens vor.