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Prävention:neues Kapitel mit dem ISK

ISK steht für Institutionelles Schutzkonzept.
Datum:
1. Dez. 2022
Von:
Andreas Reifenberg

Prävention vor sexualisierter Gewalt ist ein Teil unseres gemeindlichen Alltags geworden. Nun sind unsere Pfarrgemeinden daran, ein Institutionelles Schutzkonzept zu entwickeln. Ein Team aus Vertreter*innen aller Pfarrgemeinden der Pastoralräume Otzberger Land und Bachgau wird ein Konzept erarbeiten, das dann für alle Pfarrgemeinden gilt. Das Ziel ist schon formuliert: „Uns sind alle Menschen wichtig. Junge Menschen sollen sich in unseren Kirchorten sicher bewegen und aufwachsen können. Ihre Eltern und Bezugspersonen sollen sich auf uns verlassen können. Die schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen sollen erfahren, dass wir sie respektvoll behandeln und schützen.“ 

Das Team hat sich zunächst einen Überblick über alle Gruppierungen in den Pfarrgemeinden verschafft. Diese werden im Januar befragt, wie sie Schutz und Risiko wahrnehmen. Die Ergebnisse dieser Befragung münden in einen Verhaltenskodex, einen Beschwerdeweg und möglicherweise in kleinere bauliche Maßnahmen.

Was genau Ziel und Inhalt des Institutionellen Schutzkonzeptes ist, lesen Sie im Anhang.

Hier noch die Präambel zu unserem Konzept:

Im Juli 2022 wurde für die Pastoralräume Bachgau und Otzberger Land ein gemeinsamer Arbeitskreis zur Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt gegründet. Der Kreis hat seine Arbeit aufgenommen mit dem Auftrag, ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) für beide Pastoralräume zu erstellen. Dieses gilt für alle haupt-, neben[1]- und ehrenamtlich Tätigen. 

Das zentrale Ziel ist es, Kinder, Jugendliche sowie schutz-und hilfebedürftige Erwachsene vor jeglichen Grenzverletzungen und Machtmissbrauch zu schützen.

Die kirchenrechtliche Grundlage ist die Präventionsordnung des Bistums Mainz[2] , sowie die von der Deutschen Bischofskonferenz überarbeitete Rahmenordnung Prävention 2019. Darüber hinaus gelten selbstverständlich für alle Arbeitsbereiche auch die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere das Bundeskinderschutzgesetz vom 1. Januar 2012.

Damit das Schutzkonzept wirksam wird und nicht bloß ein Papier ist, werden wir möglichst viele Menschen aus unseren Kirchorten an seiner Erarbeitung beteiligen. Wir erhoffen uns davon eine gute Akzeptanz unserer Präventionsbemühungen und ein Wissen um die Verantwortlichkeit von allen, die mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in unseren Pastoralräumen im Kontakt sind.

Uns sind alle Menschen wichtig. Junge Menschen sollen sich in unseren Kirchorten sicher bewegen und aufwachsen können. Ihre Eltern und Bezugspersonen sollen sich auf uns verlassen können. Die schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen sollen erfahren, dass wir sie respektvoll behandeln und schützen.

Wir arbeiten daran, eine Grundhaltung und Kultur der Achtsamkeit zu etablieren und immer weiter zu verbessern. Dafür braucht es einheitliche Qualitätsstandards, klare Regelungen, die für alle verbindlich sind und ein konsequentes Handeln in Fällen, in denen das Wohl von anvertrauten Personen gefährdet ist.

In diesem Schutzkonzept halten wir daher Maßnahmen fest, um physischer oder psychischer Missbrauch und Gewalt Einhalt zu gebieten. Gleichzeitig wollen wir unsere Präventionsbemühungen kontrollierbar machen. Die Kindertagesstätten haben ein individuelles Schutzkonzept, dass auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist. 

Jegliche Art von Gewalt und Grenzüberschreitung lehnen wir ab. Wir wollen uns nach besten Möglichkeiten bemühen durch unsere Präventionsarbeit die Gefährdung der uns anvertrauten Menschen zu verhindern und die von uns vertretene Grundhaltung eines achtsamen und respektvollen Umgangs miteinander vorzuleben und weiter zu geben. 

Der Arbeitskreis: Andreas Reifenberg, Juliane Brechtel, Jutta Lehmann-Braun, Lydia Haun, Edith Engels, Monika Riemenschneider, Stephanie Groh, Gerlinde Groh, Lioba Tran, Edith Nothacker, Regina Schindler-Christe, Claudia Czernek.