Der Pfarrgemeinderat (PGR) organisiert und gestaltet in vielfältiger Art das Leben in der Pfarrgemeinde.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Beratung des Pfarrers in pastoralen Fragen.
In den Statuten des Bistums Mainz heißt es dazu: „Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, die gemeinsame Sendung aller Glieder der Pfarrgemeinde darzustellen.
Im Pfarrgemeinderat sollen sich Pfarrer und Laien über die Angelegenheiten der Gemeinde informieren, gemeinsam darüber beraten und gemeinsame Beschlüsse fassen.“
Der Pfarrgemeinderat wird für vier Jahr gewählt. Die letzte Wahl war im November 2019.
Alle Sitzungen sind öffentlich. Die Einladungen werden in unserer Gottesdienstordnung "St. Josef im Blick", in der Presse und als Aushang im Schaukasten veröffentlicht.
Anregungen und Wünsche der Gemeindemitglieder nimmt jedes Mitglied des Pfarrgemeinderates gerne entgegen. Selbstverständlich können Sie Ihre Anliegen auch im Pfarrbüro vortragen.