Der Pfarrgemeinderat (PGR) wird in der Regel alle vier Jahre gewählt. Er setzt sich zusammen aus den gewählten ehrenamtlichen Gemeindemitgliedern, den hauptamtlich in der Gemeindepastoral Beschäftigten sowie dem stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates. Der PGR informiert sich über die Angelegenheiten der Gemeinde, berät gemeinsam darüber und fasst Beschlüsse, die insbesondere die caritativen, liturgischen und katechetischen Aufgaben der Gemeinde betreffen.
Der aktuelle PGR von St. Peter und Paul ist seit Ende 2019 im Amt. Die Amtsperiode wurde auf besonderen Antrag an den Bischof ausnahmsweise um zwei Jahre bis zum 31.12.2025 verlängert, da zum 01.01.2026 die Gründung der neuen Pfarrei auf dem Gebiet des Pastoralraums Bachgau erfolgen soll.
Alle PGR-Sitzungen sind öffentlich. Sie sind herzlich dazu eingeladen.
Anregungen und Wünsche der Gemeindemitglieder nimmt jedes Mitglied des Pfarrgemeinderates gerne entgegen.