In Deutschland geht in der Regel jeder kirchlichen Trauung die standesamtliche Eheschließung voraus. Außerdem muss wenigstens ein Partner Mitglied der katholischen Kirche sein.
Hinweis: Eine rein kirchliche Trauung ohne vorherige standesamtliche Eheschließung ist mit der Änderung des Personenstandsgesetz vom 1.1. 2009 von Gesetz her ebenfalls möglich. Weitere Informationen dazu auf der Bistumsseite: BITTE HIER KLICKEN
Nehmen Sie bitte sehr früh Kontakt mit Ihrem Seelsorger auf. Zuständig ist das Pfarramt, bei dem Braut oder Bräutigam den Wohnsitz haben; ist nur ein Partner in der katholischen Kirche, so ist natürlich dessen Pfarramt zuständig. Abgesehen davon können Sie sich auch an jeden anderen Seelsorger wenden, zu dem Sie vertrauen haben.