Zum Inhalt springen

Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Bistum Mainz

Sehr geehrte Gemeinde,

Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsene in den Blick nehmen und ihnen einen sicheren Raum bieten, damit sie sich gemäß ihren Bedürfnissen entwickeln können - dafür steht die Präventionsordnung der Diözese Mainz mit ihren Ausführungsbestimmungen als Grundprinzip und Haltung. Hierfür braucht es verlässliche und transparente Strukturen und eine Kultur der Achtsamkeit, die das Wohl der Kinder, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Personen ins Zentrum stellt sowie klare Vereinbarungen und Regelungen, die für jede Person verbindlich sind, die im kinder- und jugendnahen Bereich sowie gegenüber schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen tätig ist (s. Präventionsverordnung Bistum Mainz).

Alle Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft entwickeln lt. Verord- nung der Bischofskonferenz und der Präventionsordnung des Bistum Mainz ein sogenanntes Institutionelles Schutzkonzept (ISK) für ihre jeweilige Einrichtung und setzen es verpflichtend um. Die Verant- wortlichen des Pastoralraum Gießen-Stadt sind derzeit dabei ein ISK für unsere Kirchengemeinden zu entwickeln.

Dafür und für die Umsetzung der Präventionsverordnung mit dem leitenden Pfarrer und den Verwaltungsräten in unseren Kirchengemeinden stehe ich als beauftragte Präventionskraft zur Verfügung. Weitere Informationen sind über die Homepage des Bistums abrufbar.

Uta Kuttner

Präventionsbeauftragte

Präventionsbeauftragte von sexuellem Missbrauch ist Gemeindereferentin Uta Kuttner für den Pfarreienverbund Gießen.

Bei Fragen oder einem Gesprächswunsch können Sie sich an mich wenden:

Uta Kuttner – 01578 2206605 oder uta.kuttner@bistum-mainz.de

 

Was sind die Aufgaben der Präventionskraft?  

➢ kennt die Präventionsverordnung und die dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen

➢ unterstützt und berät den Rechtsträger bei der Umsetzung der Präventionsverordnung (Schutz- und Risiko-Analyse, Institutionelles Schutzkonzept)

➢ ist ansprechbar für fachliche Fragen rund um die Umsetzung der Präventionsverordnung

➢ trägt Sorge dafür, dass das Thema Prävention in den entsprechenden Arbeitsbereichen des Trägers langfristig implementiert wird.  

➢ ist Teil des Beschwerdeweges vor Ort im Verdachtsfall  

Die Präventionskraft muss nicht in jedem Fall alle inhaltlichen Aufgaben selbst erfüllen. Sie kann dazu fachliche Unterstützung von außen zuziehen. Verantwortlich zur Umsetzung der Präventionsverordnung ist der Rechtsträger.