Wir gehören ein Leben lang zusammen

Gottes Segen für Ihre Beziehung und das öffentliche Bekenntnis „Wir gehören ein Leben lang zusammen“, das verbinden Brautpaare, die „sich trauen“ mit der kirchlichen Hochzeit.

Im Sakrament der Ehe schenkt Gott den Paaren seine Gnade und verspricht, sie ein Leben lang auf ihrem Weg zu begleiten. Gleichzeitig sagen die Ehepartner öffentlich ja zueinander und versprechen Verantwortung in Kirche und Gesellschaft und für neues Leben zu übernehmen.

Das alles funktioniert nicht von selbst und daher unterstützt die Kirche Menschen in ihren Liebesbeziehungen und auf dem Weg zur kirchlichen Trauung in vielfältiger Weise.

Auf dieser Seite möchten wir die häufigsten Fragen zur kirchlichen Trauung beantworten. Wir stellen den Sinn, den Ablauf und die Symbole der kirchlichen Trauung vor.

Gerne möchten wir Brautpaare einladen, das Seminar „Ein Segen, die Liebe" für Paare vor der kirchlichen Trauung zu besuchen. Dazu stellen wir hier die Inhalte dieser Kurse vor und Sie finden  die Termine  in der ganzen Diözese. Wir freuen uns über Ihr Feedback und Ihre Nachricht. 

Wir wünschen allen Paaren Gottes Segen und seine liebende Kraft für Ihre Ehe

Paar slider.jpg (c) espresso/Fotolia.com

Fragen und Antworten

In Deutschland geht in der Regel jeder kirchlichen Trauung die standesamtliche Eheschließung voraus. Außerdem muss wenigstens ein Partner Mitglied der katholischen Kirche sein.
Hinweis: Eine rein kirchliche Trauung ohne vorherige standesamtliche Eheschließung ist mit der Änderung des Personenstandsgesetz vom 1.1. 2009 von Gesetz her ebenfalls möglich. Dennoch hält die Kirche in den aktuellen Bestimmungen zur kirchlichen Trauung an der „alten“ Regelung (erst Standesamt, dann Traualtar) fest. Darum benötigen Brautpaare für diese Form der rein kirchlichen Eheschließung einen besonderen Grund und eine spezielle bischöfliche Erlaubnis (ein sog. „nihil obstat“ des Bischofs). Brautleute, die diese Erlaubnis dann erhalten, müssen zudem ausdrücklich bestätigen, dass sie eine kirchliche Trauung erbitten „im Bewusstsein, dass diese keine rechtlichen Wirkungen im staatlichen Bereich entfaltet“.

Nehmen Sie bitte sehr früh Kontakt mit Ihrem Seelsorger auf. Zuständig ist das Pfarramt, bei dem Braut oder Bräutigam den Wohnsitz haben; ist nur ein Partner in der katholischen Kirche, so ist natürlich dessen Pfarramt zuständig. Abgesehen davon können Sie sich auch an jeden anderen Seelsorger wenden, zu dem Sie vertrauen haben (z. B. über die Krankenhausseelsorge).

Zur Anmeldung Ihrer Trauung benötigt der katholische Partner einen Taufschein. Dieser wird vom Pfarramt des Taufortes ausgestellt und darf nicht älter als sechs Monate sein. Partner, die nicht Mitglied der Katholischen Kirche sind, benötigen einen von der Katholischen Kirche anerkannten „Ledigennachweis“, den Sie beim zuständigen Einwohnermeldeamt erhalten können.

Leider ist auch die Eheschließung nicht ohne Formalitäten möglich, denn für die Katholische Kirche ist die Eheschließung ein rechtlicher Akt. Der Seelsorger wird deshalb im Traugespräch auch rechtliche Fragen mit dem Paar besprechen und darüber ein „Brautleuteprotokoll“ – oder: „Ehevorbereitungsprotokoll“ führen. Hier werden notwendige biografische Daten erfasst, die anschließend in das Ehebuch der Pfarrei bzw. an das Taufpfarramt gemeldet werden.
Dann werden evtl. offene Fragen, die die notwendigen Voraussetzungen einer kirchlichen Eheschließung betreffen, geklärt und mögliche Ehehindernisse besprochen. Wichtig ist dabei auch das Gespräch über die Bedeutung der kirchlichen Trauung (z.B. Ehe als Sakrament, Unauflöslichkeit der Ehe) und des katholischen Eheverständnisses. Im Traugespräch werden oft auch bereits Fragen bezüglich der Trauung besprochen (s.u.). Am Ende wird das „Ehevorbereitungsprotokoll“ vom Brautpaar und vom Pfarrer unterschrieben.

In der Regel heiraten katholische Christen in einer katholischen Kirche (Kapelle). Sie bildet den Mittelpunkt des Lebens der Gemeinde, in der die neue Familie willkommen ist. Eine Ehe zwischen einem katholischen und einem ungetauften Partner kann auch an einem anderen passenden Ort geschlossen werden.
Für eine Eheschließung im Ausland erstellt die Heimatdiözese ein Überweisungsformular.

Ja – das geht. Ihr Wunschtermin sollte frühzeitig (!) mit dem Seelsorger abgesprochen werden. Wenn Sie an einem anderen Ort als dem aktuellen Wohnort heiraten möchten, sollte frühzeitg mit dem dort zuständigen Pfarramt abgeklärt werden, ob die Kirche oder Kapelle für Ihre Hochzeit zur Verfügung steht.

Auch für die Eheschließung zwischen einem Katholiken und einem Partner, der nicht getauft ist, hat die katholische Kirche eine feierliche Form vorgesehen. Bei der Auswahl der Gebete und Trautexte wird dabei Rücksicht auf den ungetauften Partner genommen. Dieser muss keine Texte sprechen, die seinem Gewissen oder seiner Überzeugung widersprechen – allerdings muss das katholische Eheverständnis gewahrt bleiben. In einem Vorgespräch mit dem Seelsorger werden diese Punkte angesprochen.

Im Gespräch mit dem Seelsorger wird das Gespräch auch auf die Firmung kommen. Sie werden – falls Sie noch nicht gefirmt sein sollten – auf die Bedeutung und den Wert der Firmung hingewiesen und ermuntert, sich zu prüfen, ob Sie als Erwachsener das Firmsakrament empfangen wollen. Unabhängig davon können Sie aber kirchlich getraut werden (wenn keine anderen Gründe vorliegen, die eine Trauung ausschließen).

Einige Wochen vor Ihrer Trauung wird der Seelsorger sich mit Ihnen zusammensetzen und ein Traugespräch führen. Am Wichtigsten dabei ist das Gespräch über die Bedeutung der kirchlichen Trauung und des katholischen Eheverständnisses. Dabei sollen auch Ihre Anliegen zur Sprache kommen: Was ist Ihnen wichtig? Warum möchten Sie kirchlich heiraten? Einen Teil der Gesprächszeit oder ein weiteres Gespräch können Sie den Fragen rund um die Form und Gestalt der Feier widmen: Liedauswahl, Gebete, Fürbitten usw.
Die Ehevorbereitung hat einen ganz anderen Wert: Zusammen mit anderen Paaren, die auf dem Weg zur Trauung sind, und angeleitet von erfahrenen und kundigen Mitarbeitern, werden Sie ermuntert und ermutigt, all die vielen wichtigen Fragen zu stellen, die bei der unmittelbaren Hochzeitsvorbereitung oft auf der Strecke bleiben.

Dabei sind zwei grundsätzliche Unterscheidungen zu bedenken: Gehört der andere Partner einer christlichen Konfession (Kirche) an, spricht man von einer konfessionsverschiedenen Ehe. Sofern ein Partner katholisch ist und der andere nicht getauft ist, also einer anderen oder keiner Religionsgemeinschaft angehört, wird von einer religionsverschiedenen Ehe gesprochen. Ein konfessionsverschiedenes oder religionsverschiedenes Paar kann in einer katholischen Kirche heiraten. Wenn es nicht nach katholischem Ritus heiraten möchte, kann es mit bischöflicher Erlaubnis z.B. evangelisch oder nur standesamtlich heiraten. Den Antrag dafür stellt der zuständige katholische Pfarrer.

Bei einer konfessionsverschiedenen Ehe verspricht der katholische Partner, dass er seinem Glauben treu bleiben will und sich nach seinen Möglichkeiten für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzt.
Die „Ökumenische Trauung“ zwischen einem katholischen und einem evangelischen Christen hat zwei Formen: Sie kann in der katholischen Kirche mit Beteiligung des evangelischen Geistlichen oder in der evangelischen Kirche mit Beteiligung des katholischen Geistlichen erfolgen. Sprechen Sie offen miteinander über die Chancen und Aufgaben einer konfessionsverschiedenen Ehe und treffen Sie verantwortliche gemeinsame Entscheidungen.

Der katholische Partner braucht für eine religionsverschiedene Eheschließung die Erlaubnis der Kirche. Er verspricht, dass er seinem Glauben treu bleiben und sich nach seinen Möglichkeiten für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzen will. Dieses Versprechen und das katholische Eheverständnis muss dem andersgläubigen Partner bekannt sein und bedarf seiner Zustimmung. Unter diesen Voraussetzungen ist eine kirchliche Trauung dann möglich.

Die unterschiedliche Religion der Eheleute stellt an beide Partner hohe Anforderungen. Aufrichtigkeit und Respekt vor der Überzeugung des anderen Partners müssen ihre Ehe bestimmen. Sprechen Sie darüber ausführlich miteinander.

Wegen der religiösen Bedeutung genießt die Ehe besonderen Schutz durch das Recht der Kirche. War ein Partner oder waren beide Partner schon einmal verheiratet, ist deshalb eine kirchliche Eheschließung zu Lebzeiten des je anderen geschiedenen Partners in der Regel nicht möglich. In einem kirchlichen Verfahren kann jedoch überprüft werden, ob die erste Ehe im katholischen Verständnis tatsächlich gültig geschlossen wurde.
Wird die erste Eheschließung durch ein Kirchengericht für ungültig erklärt, steht einer kirchlichen Trauung nichts mehr im Wege. Ein solches sog. „Annullierungs“-Verfahren ist mit nur ganz geringen Kosten verbunden.
(An dieser Stelle können die Hintergründe und das Verfahren nicht ausführlich dargestellt werden. Wir möchten Sie daher ermutigen, in solchen Situationen das Gespräch mit einem katholischen Pfarrer, pastoralen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern zu suchen.)

Ja, denn mit dem Austritt aus der Kirche wird die Taufe nicht ausgelöscht. Für Ehen von katholischen Christen mit aus der Kirche ausgetretenen Christen gelten dieselben Regeln wie für konfessionsverschiedene Partner. In Einzelfällen ist eine Erlaubnis durch den Bischof notwendig. Diese Erlaubnis wird allerdings gegeben, wenn der Partner, der zur katholischen Kirche gehört, sein Bemühen um die katholische Taufe und Erziehung der gemeinsamen Kinder verspricht und der andere Partner davon informiert ist.

Bei einer katholischen Trauung sind zwei Zeugen notwendig. Die Trauzeugen sollten sich zum christlichen Glauben bekennen. Rechtlich notwendig ist zur Trauzeugenschaft ein christliches Bekenntnis nicht. Trauzeugen müssen aber das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Sie dürfen nicht nur Ihre Feier mitgestalten, es ist sogar erwünscht! Sie können mitwirken bei der Auswahl von Lesung und Evangelium, von Liedern und Gebeten; nach Absprache können Sie für ansprechende Musik bzw. Musiker sorgen, aus Ihrem Verwandten- und Bekanntenkreis können Sie Lektoren vorschlagen oder jemanden bitten, der die Fürbitten (nach Rücksprache mit dem Seelsorger) gestaltet und vorträgt.