Im Januar 2026 schließen sich die acht katholischen Pfarreien Bad Nauheim, Butzbach, Gambach, Münzenberg, Nieder-Mörlen, Ober-Mörlen, Oppershofen und Rockenberg zur neuen Pfarrei Heiliger Bardo Wetterau-Nord zusammen. Für diese neue Pfarrei wurde ein Gebäudekonzept verabschiedet. Es legt fest, welche Kirchen und Gemeindezentren in der neuen Pfarrei künftig weitergenutzt werden, welche vermietet und welche aufgegeben werden sollen. Für die Gemeinde Sankt Gottfried in Butzbach heißt das: Die Kapelle Sankt Elisabeth in Wiesental, die Kirche Sankt Michael in Fauerbach und das Gemeindehaus in Fauerbach werden künftig nicht mehr pastoral genutzt und sollen abgegeben werden.
Ebenfalls aufgegeben werden im Gebiet der Pfarrei Heiliger Bardo Wetterau-Nord die Liebfrauenkirche in Bad Nauheim-Schwalheim und der Bardosaal in Oppershofen. Im Gemeindezentrum Oppershofen wird durch hausinterne Umzüge die Möglichkeit geschaffen, einen Teil der Räume künftig zu vermieten. In Gambach sollen künftig Räume angemietet werden, um das Gemeindezentrum anderweitig nutzen zu können. Die Gemeindezentren in Ober-Mörlen, Nieder-Mörlen und Rockenberg bleiben erhalten, werden aber künftig kooperativ genutzt, beispielsweise gemeinsam mit den evangelischen Kirchengemeinden, um den Aufwand für den Gebäudeunterhalt zu reduzieren.
Der Entscheidung ging eine lange Bewertungs- und Prüfungsphase voraus. Pastoralraum-Koordinator Christoph Theobald betont, die Pastoralraumkonferenz sei sich bewusst, dass alle Lösungen Einschnitte bedeuten. Das Bistum Mainz hatte für das Gebäudekonzept von vornherein die Vorgabe gemacht, die Zahl der Kirchen und der Gemeindezentrumsflächen deutlich reduzieren. Dadurch sollen Kosten gesenkt und der Gebäudebestand an die sinkende Zahl der Gläubigen angepasst werden.
Die Umsetzung des Gebäudekonzepts wird längere Zeit dauern. Die aufzugebenden Kirchen und Gemeindezentren sollen möglichst verkauft werden. Pastoralraum-Koordinator Theobald schließt auch nicht aus, dass sich im Laufe der Umsetzungsphase Änderungen und Anpassungen ergeben, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern, besonders bei den Gemeindezentren.
Bei der Erarbeitung des Konzepts wurde jedes Gebäude wie vom Bistum vorgegeben nach drei Kriterien beurteilt: Welche Bedeutung hat es für die Seelsorge im Pastoralraum, wie ist die geografische Lage im Pastoralraum und wie ist der bauliche Zustand. Alle Pfarrgemeinde- und Verwaltungsräte im Pastoralraum konnten zu den entwickelten Konzeptvarianten Stellung nehmen. „Das letztlich beschlossene Gebäudekonzept kam so mit einer möglichst breiten Beteiligung aller Pfarrgemeinden zustande“, so Theobald.