Schmuckband Kreuzgang

Maskenpflicht in Gottesdiensten

Ab sofort sind nur noch medizinische Masken zulässig.

Maskenpflicht Gottesdienste (c) www.pixabay.com
Maskenpflicht Gottesdienste
Datum:
Mi. 27. Jan. 2021
Von:
Pfarrbüro

Nach dem erneuten Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin wurden u.a. die Vorgaben für die Gottesdienstbesuche verschärft.

 

 

Bitte beachten Sie, dass ab sofort das Tragen einer "medizinischen Maske" (OP-Maske oder Maske der Standards FFP2, KN95 oder N95, sofern diese kein Ventil hat) als Mund-Nasen-Bedeckung während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend ist.

Bitte bringen Sie eine solche Maske selbst mit.

Die bisher üblichen Alltagsmasken und Schals sind als Mund-Nasen-Bedeckung nicht mehr ausreichend.

Wie bisher ist für alle Gottesdienste eine Anmeldung online über das Anmeldesystem oder telefonisch beim Pfarrbüro erforderlich.

 

Übersicht Maskentypen