Gottesdienste ab 10.05.

Telefonische Anmeldung erforderlich / 50 Personen zugelassen

Josefskirche (c) Pfarrei St. Josef Offenbach
Josefskirche
Datum:
Mi. 6. Mai 2020
Von:
Michael Kunze

In seiner Sitzung vom 5. Mai hat der Pfarrgemeinderat in einer verantwortungsvollen Diskussion beschlossen, dass auch in St. Josef wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden können – mit vielen Auflagen und Hygienevorschriften. Wir werden sonntags um 10.30 Uhr und mittwochs um 9.15 Uhr in der Kirche die Eucharistie feiern und ich bitte Sie eindringlich, sich an die Auflagen zu halten:

  • Beim Betreten und Verlassen der Kirche ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen
  • Der Zugang der Kirche erfolgt durch das Mittelportal.
  • Nach Desinfektion der Hände nehmen Sie bitte durch den Mittelgang den Ihnen zugewiesenen Platz ein (Solange diese Auflagen Gültigkeit haben, können Sie nicht an Ihrem gewohnten „Stammplatz“ festhalten).
  • Austeilung der Kommunion erfolgt einzeln der Reihe nach im Abstand von 1,5 Metern durch den Mittelgang nach Vorne und durch die Seitengänge zurück.
  • Wir bitten Sie, das eigene Gesangbuch mitzubringen
  • Das Verlassen der Kirche erfolgt einzeln durch die Seitengänge und die Seitentüren (Windfang).
  • Bitte stellen Sie sich weder vor noch nach den Gottesdiensten auf dem Kirchplatz in Gruppen auf.

50 Personen können einen Gottesdienst mitfeiern. Zu den Gottesdiensten müssen Sie sich telefonisch anmelden unter 069/831712 – zu folgenden Zeiten:
montags 15.00 – 17.00 Uhr
mittwochs 10.00 – 12.00 Uhr
donnerstags 15.00 – 17.00 Uhr

Wir benötigen außerdem Ihre Kontaktdaten wie Namen, Vornamen, Adresse, Telefonnummer/E-Mail-Adresse. Außerdem sind wir gehalten im Falle einer Kontaktrückverfolgung Ihre erhobenen Daten an die zuständige Gesundheitsbehörde zu übermitteln. Wir nehmen den Schutz der personenbezogenen Daten ernst und beachten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dies alles geschieht für Ihre Gesundheit und aus Fürsorge für Sie.

Ich möchte aus den Anordnungen des Generalvikars zitieren:

Nr. 15: „Es soll keinen vorübergehenden Ausschluss bestimmter Personengruppen (Risikogruppen) geben. Allerdings raten wir dringend, dass Personen der Risikogruppe aus Eigenschutz nicht an den öffentlichen Gottesdiensten teilnehmen sollten.“

„Vom Sonntagsgebot wird vorerst weiterhin Dispens erteilt. Auch weiterhin sollen die medialen Möglichkeiten genutzt werden, um auf diesen Weg möglichst vielen die Mitfeier von Sonntagsgottesdiensten zu ermöglichen.“

Die Kirche ist 15 Minuten vor dem Gottesdienst geöffnet.
Der Einlass ist nur mit vorheriger telefonischer Anmeldung und Registierung möglich.