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Medizinische Schutzmasken ab sofort Pflicht für Gottesdienstbesucher

Eine FFP2-Maske, wie sie für den Gottesdienstbesuch jetzt vorgeschrieben ist. (c) Alexandra Koch auf Pixabay
Eine FFP2-Maske, wie sie für den Gottesdienstbesuch jetzt vorgeschrieben ist.
Datum:
Do. 21. Jan. 2021
Von:
Andreas Löhr

Die hessische Landesregierung hat am 20.01.2021 in einer Kabinettsitzung zu den Ergebnissen der Bund-Länder-Konferenz vom 19. Januar beraten und Beschlüsse gefasst, die auch unsere Gottesdienste betreffen.

Es wurde festgelegt, dass für den Einkauf in Geschäften und für die Benutzung öffentlicher Verkehrmittel, aber auch für den Besuch von Gottesdiensten normale Alltagsmasken nicht mehr ausreichend sind. Stattdessen ist ab jetzt bei Busfahrt, Einkauf oder für den Besuch des Gottesdienstes das Tragen einer "medizinischen Schutzmaske" erforderlich.
Hierunter fallen sowohl FFP2-  oder KN95-Masken, die auch den Träger bzw. die Trägerin durch ihre Filterwirkung vor einer Infektion schützen können, als auch die etwas durchlässigeren, aber ebenfalls mehrschichtigen"OP-Masken".
Einfache selbstgenähte Stoffmasken, Schals und auch industriell hergestellte, meist einlagige sogenannte  "Alltagsmasken" sind nicht mehr ausreichend in den o.g. Situationen, in denen nach Einschätzung der Behörden nicht immer zuverlässig Mindestabstände eingehalten werden können.
Die Verordnung tritt in Hessen ab dem 23. Januar in Kraft und muss von uns umgesetzt werden.
Wir bitten Sie daher, sich unbedingt mit entsprechenden FFP2- oder OP-Masken zu versorgen, wenn Sie am Gottesdienst teilnehmen möchten!
Während OP-Masken mittlerweile auch in vielen Lebensmittel- oder Drogeriemärkten verkauft werden, sind die etwas teureren, aber dichter abschließenden FFP2-Masken vorwiegend in Apotheken erhältlich.