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ISK Haus

Institutionelles Schutzkonzept (ISK)

Ein Institutionelles Schutzkonzept  (ISK) – was ist das und was bringt es?

Wir wollen, dass Übergriffe und sexualisierte Gewalt bei uns keinen Platz haben! Kinder, Jugendliche und schutz- und hilfebedürftige Erwachsene sollen sich bei unseren Angeboten wohlfühlen und diese als sicheren Ort erleben.

Deshalb erarbeiten wir im BDKJ und BJA gerade ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK), in welchem verbindlich geregelt wird, wie wir miteinander umgehen und wie wir den Schutz der uns Anvertrauten bestmöglich gewährleisten können. Dazu gehören bspw. ein gemeinsamer Verhaltenskodex, Vorgaben zu den Inhalten der Präventionsschulungen und klare Beschwerdewege.

Das ISK kann dabei unterstützen, dass alle Ehren- und Hauptamtlichen eine Kultur der Achtsamkeit als gemeinsame Haltung leben, dass sie sensibel sind für Fragen von Nähe bzw. Distanz, sowie sprach- und handlungsfähig sind im Umgang mit Grenzverletzungen und Übergriffen. Wir verstehen die Erarbeitung und Etablierung unseres ISKs deshalb auch als wichtigen Qualitätsentwicklungsprozess für unsere Arbeit.

 

Institutionelles Schutzkonzept (ISK) des BDKJ Mainz

Als Dachverband der katholischen Jugendverbandsarbeit im Bistum Mainz möchten wir ein Ort sein, an dem sich alle wohlfühlen und gemeinsam positive Erfahrungen sammeln; insbesondere Kinder, Jugendliche sowie schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene sollen bei uns vor jeder Form von Gewalt sicher sein.

Wir möchten Räume bieten, in denen junge Menschen sich entfalten können, ihre Fähigkeiten und Begabungen entwickeln dürfen, sich angenommen wissen, sich wohl und sicher fühlen und Schutz erfahren.

Unser Institutionelles Schutzkonzept (ISK) hat genau dies zum Anspruch: Die auf Grundlage der individuellen Ergebnisse unserer Schutz- und Risikoanalyse entwickelten passgenauen Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt begründet und nachvollziehbar darzustellen.

Wir freuen uns über Fragen, Anregungen, Hinweise und Kritik unter: lotsenstelle-kindeswohl@bistum-mainz.de

Herangehensweise an die Schutz- und Risikoanalyse

Für die Schutz- und Risikoanalyse wurden unterschiedliche Zugänge gewählt. Für jeden Teilbereich mit eigenen Engagementstrukturen (BDKJ auf Diözesanebene, FSJ, Jugend und Schule, BDKJ auf Dekanatsebene, Religiöse Bildung sowie Prävention) wurden die Zielgruppen der Analyse bestimmt und gesonderte Erhebungsmethoden entwickelt, die in den folgenden Punkten kurz umrissen werden. Eine Übersicht enthält die Datei „Zielgruppe SuR“ (Anlage 4).

Für die Referate Politische Bildung, Qualifizierung Ehrenamt, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising für die Jugendarbeit, Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie die Projektstellen Mobile Jugendarbeit und 72-Stunden-Aktion wurden keine gesonderten Befragungen erarbeitet: Angebote sind entweder punktuell, haben keinen Teilnehmer*innenkreis bzw. keine eigenen Unterstrukturen. Oder aber sie fallen in der künftigen Durchführung in den Verantwortungsbereich anderer Rechtsträger (bspw. Gruppen vor Ort), sodass aktuell lediglich auf der Organisationsebene mit den bestehenden Ergebnissen der Schutz- und Risikoanalyse reflektiert werden kann.

Darüber hinaus flossen Ergebnisse aus unterschiedlichen Arbeitszusammenhängen und Work-shops ein:

  • Workshops mit Jugendbildungsreferent*innen der KJZs und Fachreferate zu den Elementen der Kultur der Achtsamkeit (11.04.2019, 28.05.2019, 11.06.2019)
  • Arbeitskreis ISK 2021 (Originäres Ziel: Erarbeitung von Bausteinen, die es den Untergliederungen (Referate, Verbände auf Diözesan- und Ortsebene) ermöglichen, die Arbeit an für ihren Bereich passenden Institutionellen Schutzkonzepten zu beginnen.)
  • Schulung „Institutionelle Schutzkonzepte“ für Jugendbildungsreferent*innen am 01.02.2022
  • Arbeitskreis ISK 2022-2023 (Originäres Ziel: Entwicklung eines Institutionellen Schutz-konzepts für BDKJ und BJA)
  • Workshops zu Täter*innen-Strategien (in Präsenz und digital im September 2022)
  • Austauschtreffen mit den ISK-Teams der Verbände am 17.09.2022
  • Austauschtreffen mit den Präventionskräften der Verbände (2022)
  • Freiwillige Austauschtreffen für Referent*innen zur Formulierung von Maßnahmen der Prävention auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Schutz- und Risikoanalyse – auch hier wurden einzelne Punkte offenbar, die wiederum in die Schutz- und Risikoanalyse aufgenommen wurden (2023).

Ehemalige Ehren- und Hauptamtliche wurden gebeten, an einer Fragebogenumfrage teilzu-nehmen. Hier gab es einzelne Rückmeldungen. Die aktuellen Hauptamtlichen konnten noch nicht systematisch befragt werden; der dafür entwickelte Fragebogen wurde von Seiten des Bistums bisher nicht freigegeben. Ihre (ersten) Einschätzungen wurden aber in den vorgenannten Formaten eingeholt.

Zusätzlich gab es informelle Rückmeldungen (vor allem in Einzelgesprächen oder per Mail) insbesondere aus den Verbänden zu einzelnen Fragestellungen. Diese wurden entsprechend integriert, sind aber nicht gesondert gekennzeichnet.

Ergebnisse der Schutz- und Risikoanalyse

In manchen Referaten arbeiten hauptamtliche Teams in teils wechselnden Konstellationen miteinander (Jugend und Schule, Religiöse Bildung, Freiwilligendienste). So ist ein immer neuer Blick gewährleistet, Regeln und Abläufe werden transportiert und gleichzeitig hinterfragt. In anderen Referaten arbeiten Jugendbildungsreferent*innen allein in ihrem Zuständigkeitsbereich. Mit Ausnahme des Vorstands/ der Leitung gibt es wenig fachlichen Austausch und Rückmeldung. Betreuen diese Hauptamtlichen Teams (bspw. Prävention, Kursleitung im FSJ, Referent*innen der Verbände), besteht die Gefahr, dass Informationen nicht fließen, Beschwerdemöglichkeiten nicht bekannt sind oder als nutzbar empfunden werden, sich eigene Regeln und Herangehensweisen etablieren, die dem Leitbild des BJA und der Haltung des BDKJ entgegenlaufen. Wo eine Arbeit in Teams nicht möglich ist, sollen deshalb Beschwerdewege mindestens auf der Homepage benannt sein. Außerdem sind regelmäßige Besuche von Versammlungen und Teamtreffen durch den Vorstand nötig.

Ehren- wie hauptamtliche Mitarbeiter*innen brauchen eine gute Einführung und Fortbildung zu ihren Aufgaben, ihrer professionellen Rolle, Struktur der Einrichtung und den Abläufen (rund um Prävention). Hinsichtlich der Prävention sexualisierter Gewalt wird das aktuell durch Schulungen, Hinweisen im Bewerbungs- und Erstgespräch sowie ein Gespräch mit der Präventionskraft, die Gestaltung einer Einführungswoche und Supervision gewährleistet. Fachreferent*innen sollten zusätzlich an der BDKJ Diözesanversammlung anwesend sein. Außerdem muss das Organigramm auf der Homepage eingestellt werden.

Eine gute Übersicht von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten muss gewährleistet sein. In der Kommunikation gegenüber Ehrenamtlichen könnte eine Anpassung des Konzepts des „Tag für Vorstände“ vorgenommen werden, außerdem kann das Know-how-Handbuch für Ehrenamtliche dazu beitragen, dass Informationen auffindbar sind.

Ehren- und Hauptamtliche müssen die für unser Handlungsfeld nötigen rechtlichen Vorgaben gut kennen - auch zu Schnittstellen wie Datenschutz, Medien, Bildrechte. Diese Informationen müssen gebündelt sein (bspw. im BJA-Handbuch und dem Ehrenamts-Know-how), als Schulung für Hauptamtliche angeboten werden (Ehrenamtliche können an einer Juleica-Schulung teilnehmen).

Eine hohe Arbeitsdichte bringt mit sich, dass Prozesse, deren Wirksamkeit sich erst langfristig zeigt, aus Zeitgründen verkürzt oder ausgelassen werden. Es gehört zur Qualitätssicherung unserer Arbeit, dass die Arbeitsschritte zu Veranstaltungen, Angeboten und Formaten in Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Nachbereitung/ Integration der Ergebnisse der Auswertung bestehen. In Dienstgesprächen muss reflektiert werden, welche Erkenntnisse die Auswertung brachte und welche Folgen für die Zukunft abgeleitet werden.

Jedes Angebot mit seinen individuellen Rahmenbedingungen muss daraufhin geprüft werden, ob die Elemente der Kultur der Achtsamkeit angemessen eingeplant sind, schützende Faktoren unterstützt und Risiken minimiert werden. Dazu wird die Veranstaltungscheckliste (Anlage 6) aktuell überarbeitet und dann auf der Homepage bereitgestellt. Dies wird ergänzt um Anregungen zu Anmeldungen und das Angebot eines standardisierten Rückmeldeverfahrens.

Offene Fehlerkultur

Reflexionen sind an vielen Stellen bereits etabliert (besonders am Ende von Veranstaltungen). Der Umgang mit Fehlern ist abhängig von individuellen Herangehensweisen; es gibt keine Organisationskultur dazu, kein Beschwerdemanagement, keinen Ort, an dem Fehler gezielt und produktiv thematisiert werden. Als erste Maßnahmen auf dem Weg zu einer offenen Fehlerkultur sollen dienen:

  • Einheitlicher Reflexionsbogen, der zu allen Veranstaltungen auf Diözesan- und Regionalebene standardmäßig ausgefüllt wird, von einer unabhängigen Person (nicht Veranstaltungsleitung, nicht in direkter Hierarchie!) ausgewertet wird, die Rückmeldung gibt. Das Konzept und die Erarbeitung stehen noch aus. Erste Ansätze werden ab Herbst 2023 im Referat Prävention im Bereich der Präventionsschulungen getestet.
  • In Dienstgesprächen soll der Blick bewusst auf Fehler und den Umgang damit gerichtet werden. Dazu muss vorher klar sein, wann (auch in dienstrechtlicher Hinsicht) Konsequenzen aus Fehlern folgen. Unser Vorschlag: Trennung in gute und schlechte Fehler. Gute Fehler sind hilfreich, können benannt und bearbeitet werden.
  • In Gremien, in Teams, in der Begleitung von Ehrenamtlichen, aber auch in den Austauschrunden der Jugendbildungsreferent*innen sollen „Verpatzt-Runden“ etabliert werden, um institutionalisiert über eigene Fehler ins Gespräch zu kommen und sie gleichzeitig transparent zu behandeln.
  • Es muss ein systematisches Beschwerdemanagementkonzept erarbeitet werden, das sowohl ehren- als auch hauptamtliche Anliegen berücksichtigen kann und auch die Möglichkeit zur anonymen Beschwerde bietet.
  • Hinsichtlich der Rolle der Sprecher*innen der Jugendbildungsreferent*innen soll diskutiert werden, inwiefern sie ein Weg im Beschwerdeverfahren sein können.

Choice-voice-exit (CVE)

Choice-, voice- und exit-Optionen anzubieten setzt voraus, dass der Rahmen, die Regeln und Ziele immer klar benannt werden. Dies ist insbesondere hinsichtlich der Exit-Optionen wichtig: Sie müssen ermöglicht werden, dürfen aber durchaus Konsequenzen haben (es muss
möglich sein, die Teilnahme an einer Veranstaltung abzubrechen. In der Folge wird die Teilnahme aber auch nicht bescheinigt).

  • Stellenbeschreibungen für haupt- wie ehrenamtliche Stellen, in denen Inhalte, Rahmenbedingungen, Ziele, Verantwortlichkeiten und Regeln klar benannt werden. Für die Beschreibungen der „ehrenamtlichen Stellen“ wurde eine Vorlage entwickelt, die in allen Bereichen genutzt werden soll.
  • In Einführungsgesprächen soll auf die Stellenbeschreibung eingegangen werden, in Reflexions- und Feedbackgesprächen soll sie die Grundlage für den Austausch bilden.
  • Auf Veranstaltungen soll immer wieder auf geeignete Weise bewusst auf CVE-Optionen hingewiesen werden. Dies muss in der Konzeption des Angebots berücksichtigt werden. Es soll auch – aber eben freiwillig - ermöglicht werden, dass Teilnehmer*innen ihre Komfortzone verlassen können. Deshalb wurde der Punkt in die Veranstaltungscheckliste aufgenommen.
  • Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten aus Engagementbereichen und Ämtern sind bisher nicht immer klar kommuniziert. Das Konzept zur Arbeit mit Ehrenamtlichen im Rah-men von Projektteams kann dazu als Orientierung dienen

Grenzachtende Organisationskultur

Die grenzachtende Organisationskultur braucht klare Kommunikation von und Austausch über Entscheidungskompetenzen, Aufgaben und Herangehensweisen. Dafür sind geeignete Räume nötig, die der BDKJ Vorstand bzw. die BJA-Leitung eröffnen können. Gleichzeitig ist eine Vergewisserung hinsichtlich der vorhandenen Kultur immer wieder nötig. Dazu können folgende Instrumente dienen:

  • Erlebte Kultur als eine Frage des standardisierten Rückmeldebogens für Teilneh-mer*innen. Rückmeldung an Veranstaltungsleitung und Vorstand/ Leitung.
  • Austausch über erlebte Kultur im Rahmen der Einführungstage für Hauptamtliche. Rückmeldung an Leitung.
  • Vorstände und Leitung müssen regelmäßig über die Organisationskultur in Austausch kommen.
  • Stellenbeschreibungen und Organigramme klar kommunizieren.
  • Sowohl im ehren- wie auch im hauptamtlichen Kontext Aufgaben deutlich umreißen und in s.m.a.r.t.e. Ziele formulieren.

Wahrung der höchstpersönlichen Rechte

Die Kinderrechte sind nicht in allen Kontexten gleichermaßen bekannt und präsent; Ehrenamtliche, Hauptamtliche und Teilnehmer*innen kennen sie nicht zwangsläufig gut. Auch eine Richtschnur, was „gute Arbeit“ mit Kindern und Jugendlichen ausmacht bzw. wie man mit Kindern (nicht) arbeitet, wird bisher nicht systematisch thematisiert. Außerdem ist es wichtig, dass die gestaltenden Akteur*innen die rechtliche Grundlage ihrer Arbeit kennen. Zur Wahrung der höchstpersönlichen Rechte empfehlen wir folgende erste Schritte:

  • Klare Regelungen zu Privatsphäre, zu möglichen Konsequenzen bei Regelübertritt (und Aussagen dazu, wie Bestrafungen nicht sein dürfen) im Kontext des Kodex‘.
  • Schulungsangebote zum Thema Kinderrechte für Ehrenamtliche in allen Kontexten (ggf. über KJBs als Juleica-Verlängerung, ggf. über Fachreferate oder im Rahmen von Teamabenden).
  • Kontinuierliche Schulungsangebote für Jugendbildungsreferent*innen über Fortbildungsabteilung erbitten, im Rahmen von Fortbildungsangeboten immer wieder ein-bringen, jährlich eine Abendveranstaltung zum Thema.
  • Inspirationsfragen zu den Kinderrechten für die Vorbereitung mit dem Team nutzen
  • Raum zum Austausch über „gute Arbeit“ – auch zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen in unterschiedlichen Kontexten. Dazu geeignet sind Mitarbeiter*innen-Gespräche, Feedbackrunden, Referent*innen-Runden aber auch Gremiensitzungen oder zusätzliche Angebote (bspw. digitaler Austausch).
  • Erarbeitung eines Bausteins, der auf allen FSJ-Bildungswochen eingesetzt werden kann.
  • Unterfütterung der Bausteine zum Thema Freundschaft, Liebe, Intimität, Partner*innenschaft, Sexualität für den FSJ-Kontext, die Reflexi-Wochen und die Mobile Jugendarbeit mit dem Thema Kinderrechte.
  • Gesetzliche Grundlagen müssen für jeden Arbeitsbereich benannt und im Einarbeitungsgespräch benannt werden (SGB VIII, UN-Kinderrechtskonvention, …).
  • Jeder Bereich erarbeitet ein Konzept, wie die Teilnehmer*innen angemessen über ihre Rechte informiert werden.

Sensibilität für organisationale Abläufe

Ein ständiger Wechsel der Personen, die ehren- wie hauptamtlich in den verschiedenen Bereichen des BDKJ Mainz arbeiten, macht eine Strategie des Wissenstransfers besonders notwendig. Als erste Schritte haben wir herausgearbeitet:

  • Einarbeitung (im Ehren- wie im Hauptamt) findet ritualisiert anhand von Checklisten statt. Das Organigramm und die Verortung der Tätigkeit werden thematisiert.
  • Gremien vergewissern sich in ihrer konstituierenden Sitzung ihrer Funktion und Aufgabe. Dieser Punkt wird im „Know how“ zur konstituierenden Sitzung aufgeführt.
  • Für Hauptamtliche auch in den Außenstellen (Jugendbildungsreferent*innen, Verwaltungskräfte, Freiwillige, Werkstudent*innen und Langzeit-Praktikant*innen) wird ein Einführungstag im Jugendhaus Don Bosco mit der BJA Leitung/BDKJ Vorstand verpflichtend angeboten.
  • Bei Ehrenamtlichen sorgen die jeweils zugeordneten Referent*innen für eine Möglichkeit, das Haus und die Zuständigkeiten kennenzulernen (bspw. im Rahmen einer Teamveranstaltung, eines Vorstandsausflugs). Außerdem wird ein Format auf Diözesanebene angeboten (bspw. Tag der Vorstände).
  • Das Thema „Kinderrechte“ soll im Rahmen der Gruppenleitungsausbildungen und Präventionsschulungen aufgegriffen und integriert werden, sodass die Rechte den Ehrenamtlichen flächendeckend bekannt sind. Die Inhalte der Gruppenleitungsschulungen werden von den Verbänden bestimmt, die Juleica-Auffrischungen durch die KJBs gestaltet.
  • Eine Vorlage für Übergaben, in der auch irritierendes benannt werden kann und die gleichzeitig an die Nachfolge und die verantwortliche Stelle (Vorstand bei Ehrenamtlichen, Leitung bei Hauptamtlichen) geht, soll erarbeitet werden.
  • Veranstaltungsausschreibungen sollen so gestaltet sein, dass daraus ersichtlich wird, was von den Teilnehmer*innen erwartet wird, wer Ansprechperson ist, welche Inhalte behandelt werden. Dazu wird eine Vorlage erarbeitet.
  • Es ist nötig, dass es eine klare Zuständigkeit für die Überprüfung und Anpassung organisationaler Abläufe gibt. Hier muss noch geklärt werden, wie sie erfüllt werden kann.
  • Bei Veranstaltungen soll es einen zielgruppengerechten Aushang geben zu Anlaufstellen und Beschwerdemöglichkeiten.

Vermeidung vereinfachender Erklärungen

Die Möglichkeit zu Rotation ist nicht in allen Zusammenhängen sinnvoll gegeben. Durch die Dynamik ehrenamtlichen Engagements in all seinen Facetten und Wechsel im Bereich der Hauptamtlichen verschieben sich Konstellationen bereits stetig. Die Zusammensetzungen von Teams, Gremien und Arbeitskreisen ist bisher vor allem abhängig von individuellen Motivationen. Erste Schritte zur strukturierten Vermeidung vereinfachender Erklärungen sind aus unserer Sicht:

  • In Gremiensitzungen, Teamtreffen und Referent*innen-Runden ritualisiert besprechen, ob irritierendes in der Zusammenarbeit deutlich geworden ist.
  • Bei der Besetzung von Teams sollte im Voraus geklärt werden, welche Kriterien erfüllt sein müssen (Kompetenzen) und welche Faktoren bei der Zusammensetzung für die nötige Vielfalt sorgen (bspw. Alter, Geschlecht, Erfahrung in der Jugendverbandsarbeit, Profession, …). Daran sollte sich die Zusammensetzung dann orientieren.
  • Arbeitskreise und Teams sollen mit klaren und s.m.a.r.t.e.n Zielen beauftragt werden.
  • In den Regionen soll ein einheitliches Ablagemanagement/ eine einheitliche Ablagestruktur etabliert werden. Dies ermöglicht, übergabefähig zu arbeiten.
  • Veröffentlichungen und „größere Konzepte“ sollen nach dem Mehraugenprinzip geprüft werden. Idealerweise geben mindestens ein Vorstands-/Leitungsmitglied, je ein*e Kolleg*in aus KJB, Fachreferat und Verband sowie zwei ehrenamtliche Personen Rückmeldung dazu; davon sollten zwei Personen nicht an der Erarbeitung beteiligt gewesen sein.

Präventionskraft (§ 13 (2) PrävO)

Kontakt
Das Amt der Präventionskraft für den BDKJ Diözesanverband Mainz hat die*der Referent*in der Lotsenstelle Kindeswohl im Referat Prävention im BDKJ/BJA Mainz inne. Die Präventionskraft ist regulär an Wochentagen zwischen 10 Uhr und 15 Uhr unter 06131-253689 oder per Mail unter lotsenstelle-kindeswohl@bistum-mainz.de erreichbar. Im Fall von Urlaub oder Krankheit sind unter der genannten Nummer bzw. Mailadresse Jugendbildungsreferent*innen oder Leitungsmitglieder erreichbar, die auskunftsfähig sind für Vorgehenswege bei Kindes-wohlgefährdung sowie sexualisierter Gewalt im Sinne der Präventions- und Interventionsordnung des Bistum Mainz und eine Unterweisung zum Vorgehen am Lotsenstellentelefon erhalten haben.

Aufgaben der Präventionskraft
Die Präventionskraft des BDKJ Mainz übernimmt in Rücksprache mit dem BDKJ-Vorstand (vertreten durch eine hauptamtlich für den BDKJ für das Themenfeld zuständige Person) die in den „Ausführungsbestimmungen zur Ordnung zur Prävention“ benannten Aufgaben. Hierbei ist die Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen für das Bistum Mainz mit ihren Ausführungsbestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung verbindlich. Darüber hinaus fungiert sie als Anlauf- und Lotsenstelle für Fragen zum Umgang mit (vermuteten) Fällen von Kindeswohlgefährdungen sowie Peergewalt.

Zuständigkeit, Aufgaben und Erreichbarkeit werden künftig auf der Homepage des BDKJ benannt und allen neuen Ehren- und Hauptamtlichen zu Beginn ihrer Tätigkeit mitgeteilt.

Aus- und Weiterbildung (§ 9 PrävO)

Hauptamtliches Personal

Für alle Mitarbeiter*innen gibt es je nach Tätigkeit verpflichtende Schulungen.

Alle Referent*innen müssen den Besuch einer grundlegenden Präventionsschulung nachweisen. Dabei werden auch Schulungen anderer Träger anerkannt, sofern sie unsere Inhalte in passendem Umfang abdecken.

Referent*innen, zu deren Aufgabenbereich es zählt, „Kinder schützen!“-Schulungen anzubieten, müssen zusätzlich an der Schulung für Schulende teilnehmen, in der ein Transfer zu Haltung und Konzept der Schulungen stattfindet.

Des Weiteren gibt es auch immer wieder themenspezifische Angebote zur Fort- und Weiterbildung, die allen Referent*innen und dem Team der Lotsenstelle offenstehen.

Im Referat Freiwilligendienste werden je nach Bedarf zu FSJ-spezifischen Themen auch Angebote für die dort tätigen hauptamtlichen Mitarbeiter*innen in Form von Klausurtagen angeboten.

In jedem Jahr sind außerdem ein bis zwei „jugendpastorale Studientage“ geplant, zu denen neben hauptamtlichen Mitarbeiter*innen des BJA/BDKJ auch Ehrenamtliche und andere Hauptamtliche des Bistums eingeladen sind. Die Themenfestlegung liegt bei der Leitung des BJA, die bei der Umsetzung von entsprechenden Fachreferaten unterstützt wird. Regelmäßig finden in diesem Rahmen auch Inhalte rund um die Themen Prävention, Kultur der Achtsamkeit und Diversität einen Platz. So fand beispielsweise der Studientag im April 2023 unter dem Motto „Jugend(verbands)arbeit queer gedacht“ statt.

Die Sekretär*innen absolvieren alle eine Kurzschulung, um im Falle eines telefonischen Erstkontaktes sprachfähig zu sein. Die für das Lotsenstellentelefon zuständigen Sekretär*innen (Referat politische Bildung/ Leitungssekretariat) werden auf ihre Aufgaben ergänzend vorbereitet.

Ehrenamtliches Personal

Alle Ehrenamtlichen müssen zu Beginn ihres Engagements den Besuch einer „Kinder schützen!“-Schulung nachweisen. Schulungen externer Träger können über die Lotsenstelle Kindeswohl anerkannt werden. Mandatsträger*innen müssen den Nachweis darüber spätestens sechs Monate nach ihrer Wahl der zuständigen Stelle vorlegen.

Hinsichtlich der Weiterbildung der Teamer*innen gibt es in den Referaten Freiwilligendienste, Jugend und Schule sowie Prävention eigene Konzepte zur Arbeit mit Teamer*innen, in die auch Fragen bzw. Schnittstellenthemen zu Prävention und Intervention Eingang finden.
Die Aus- und Weiterbildung der Mandatsträger*innen wird durch das Referat Qualifizierung Ehrenamt gestaltet (individuelle Angebote, Young Peoples Coaching, empowerment-Veranstaltungen). Im Zuge der Überarbeitung der Präventionsschulungen für den Jugendbereich ist die Installierung eines Moduls für Vorstände und Leitungen vorgesehen, dass auf die mit dem Amt einhergehende Verantwortung mit Blick auf eine Kultur der Achtsamkeit, den Umgang mit Kindeswohlgefährdung, die Prävention vor sexualisierter Gewalt und angemessene Intervention vorbereiten soll.

Für Ehrenamtliche in den Projektteams ist im entsprechenden Konzept (siehe Anhang „Ehrenamtskonzept Projektgruppen“) vorgesehen, dass auf Angebote (auch anderer Referate und Anbieter) hingewiesen wird. Ehrenamtliche dort sollen nach individuellen Interessen ge-fördert und angesprochen werden.

Der Verhaltenskodex

Kirchliche Kinder- und Jugend(verbands)arbeit bietet Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen Räume, in denen sie ihre Persönlichkeiten, ihre Fähigkeiten und Begabungen entfalten können. Dies sollen geschützte Räume sein, in denen sie sich angenommen wissen und sich wohl und sicher fühlen.

Die Angebote der kirchlichen Kinder- und Jugend(verbands)arbeit bieten Möglichkeiten, Selbstbewusstsein, die Fähigkeit zur Selbstbestimmung und eine geschlechtsspezifische Identität zu entwickeln. Wir machen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen stark, dass sie sich selbstbewusst für ihre Rechte einsetzen können.

Mit der Anerkennung dieses Verhaltenskodex‘ setze ich mich für einen sicheren und transparenten Rahmen im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen ein.

Grundsätzliche Aussagen zu wertschätzendem und achtsamem Umgang

Ich achte die Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen und jungen Menschen. Mein Umgang mit anderen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt.

Ich achte bei meiner Wortwahl darauf, niemanden mit meinen Aussagen zu verletzen oder zu diskriminieren.

Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen von anderen, die jede*r Einzelne für sich selbst definiert, respektiere ich. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre von jungen Menschen. Sowohl beim Veranstaltungs-rahmen, in Gesprächen und in Bezug zum Körperkontakt berücksichtige ich die Grenzen einzelner. Ich ermögliche allen, ihre Choice- Voice- und Exit-Optionen wahrzunehmen, besonders bei feststehenden Ritualen und Traditionen.

Ich erzeuge nicht bewusst Abhängigkeiten, z.B. durch unverhältnismäßige Geschenke, Bevorzugung oder Sonderbeziehungen. Mein Leitungshandeln ist nachvollziehbar, transparent und ehrlich. Sollte es zu Abweichungen von allgemeinen Regelungen kommen, werden diese transparent besprochen.

Zum Umgang mit und zur Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

Die Aussagen zum wertschätzenden und achtsamen Umgang miteinander gelten auch für Messengerdienste, Social Media und Fotos.
Ich erfrage das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zum Erstellen und Veröffentlichen von Bildern und/ oder Tonmaterial ihres Kindes. Von niemandem werden Aufnahmen (Bilder, Videos, Tonaufzeichnungen etc.) gegen den eigenen Willen erstellt oder veröffentlicht.

Darüber hinaus achte ich darauf, dass konkrete Vereinbarungen für den Umgang mit Messengerdiensten und Social Media und die Löschung von Bildmaterial in den einzelnen Gruppen getroffen werden.

Zum Verhalten in Konfliktsituationen

Ich beziehe gegen diskriminierendes, beleidigendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten, ob in Wort, Bild oder Tat, aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von mir benannt und nicht toleriert. Kann ich einen Konflikt nicht allein lösen, hole ich mir Unterstützung und informiere das Team oder die für die Veranstaltung verantwortlichen Personen.

Zum Agieren in Verdachtsmomenten/Zum Umgang mit Übertretungen des Verhaltenskodex

Ich schütze die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt, insbesondere in der Zeit, in der ich für sie verantwortlich bin.

Ich bemühe mich, persönliche Grenzverletzungen und Verletzungen dieses Kodex‘ durch Hauptamtliche, Ehrenamtliche und Teilnehmer*innen bewusst wahrzunehmen und bewusst anzusprechen.

Bei Verdachtsmomenten, im Konfliktfall oder bei Übergriffen ziehe ich professionelle fachliche Unterstützung hinzu, informiere die Verantwortlichen auf der jeweiligen Leitungsebene, kläre etwaige Meldepflichten und leite nötige Schritte entsprechend der Meldekette ein. Ich weiß, wer der für mich zuständige Vorstand oder Leitung ist. Ich kenne Anlauf- und Beratungsstellen.

Die mir anvertrauten Informationen behandle ich sensibel. Der Schutz der jungen Menschen steht dabei an erster Stelle.

Zu Disziplinierungsmaßnahmen

Ich bin mir bewusst, dass es bei Übertretung des Kodex‘ zum Ausschluss von Veranstaltungen, aus einzelnen Gremien oder zum kompletten Ausschluss von allen Tätigkeiten im BDKJ/BJA kommen kann. Jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen hat disziplinarische und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen.

Ich habe das Institutionelle Schutzkonzept des BDKJ Diözesanverband Mainz in der zum Zeitpunkt der Unterschrift gültigen Fassung gelesen und erkenne es an.

Hilfs- und Beratungsangebote

Ansprechpartner*innen und Netzwerk

Rechtsträgerverantwortliche: Vorstand des BDKJ Mainz, Nadine Wacker, Daniel Kretsch, Sascha Zink, 06131-253624 oder per Mail unter vorstand@bdkj-mainz.de

Präventionskräfte des BDKJ Mainz: Anja Krieg und Sophie Eberle, 06131-253689 oder per Mail unter lotsenstelle-kindeswohl@bistum-mainz.de

Präventionsbeauftragte des Bischöflichen Ordinariates: Constanze Coridaß, 06131-253287, praevention@bistum-mainz.de

Koordinationsstelle Intervention: Lena Funk, 06131-253873, lena.funk@bistum-mainz.de

Intern bietet das Institut für Spiritualität seelsorgliche Begleitung an. 

Externe Hilfs- und Beratungsangebote

Externe Hilfs- und Beratungsangebote sind in den Anlagen 19-22 nach Regionen geordnet einsehbar.

19 - Hilfs- und Beratungsstellen Region Oberhessen

20 - Hilfs- und Beratungsstellen Region Mainlinie

21 - Hilfs- und Beratungsstellen Region Südhessen

22 - Hilfs- und Beratungsstellen Region Rheinhessen

Ansprechpersonen und Meldewege

Das Feld der katholischen Jugend(verbands)arbeit im Bistum Mainz ist verschiedenen rechtlichen Regelungen unterworfen. Mit Blick auf (sexualisierte) Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sind das vor allem die UN-Kinderrechtskonvention, SGB VIII, Fragen zur Aufsichts-pflicht (Bürgerliches Gesetzbuch), Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung laut Strafgesetzbuch sowie Fragen zu Rechten an Bild- und Tonaufnahmen (Kunsturheberrechtsgesetz) sowie die Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst im Bistum Mainz (Interventionsordnung). Aus den benannten Vorgaben ergeben sich teilweise Melde- oder Handlungspflichten, für die wir Verfahrensabläufe erarbeitet haben.

Auf Grundlage der Ergebnisse der Schutz- und Risikoanalyse sind klare Vorgehenswege für folgende fünf Fallarten von besonderem Interesse:

a) (Sexualisierte) Gewalt unter Volljährigen/ Menschen ohne den Umstand der Schutz- oder Hilfebedürftigkeit/ ohne formale Hierarchie

b) Sexualisierte Gewalt durch ehren- oder hauptamtliche Mitarbeiter*innen an Minder-jährigen, Schutz- oder Hilfebedürftigen oder Personen in besonderem Macht- oder Abhängigkeitsverhältnis 

c) Kindeswohlgefährdung außerhalb der Trägerverantwortung 

d) Kindeswohlgefährdung durch ehren- oder hauptamtliche Mitarbeiter*innen

e) Peergewalt 

Die Meldewege sind Thema der Präventionsschulungen. Sie werden im Einführungsgespräch mit dem*der Präventionskraft thematisiert und sind (künftig) sowohl auf der Homepage als auch auf den im Rahmen der Präventionsschulungen verteilten Notfallkärtchen Thema. Sie werden für die Teilnehmer*innen auf geeignete Weise einsehbar gemacht, sodass im Mindesten die trägerverantwortliche Person, die Präventionskraft sowie die Unabhängigen Ansprechpersonen des Bistums mit Namen und Nummern bekannt gemacht werden (Anlage 9).

Gruppen benötigen Begleitung bei der Bearbeitung von Situationen und Fällen. Die Lotsenstelle Kindeswohl unterstützt in den Fällen a), c), d) und e). Für den Fall von sexualisierter Gewalt durch ehren- oder hauptamtliche Mitarbeiter*innen gegen Kinder und Jugendliche wurde der Bedarf einer an die Logiken der Interventionsordnung angepassten Konzeption an das Bistum weitergegeben.

Etwaig nötige Krisensupervision über das Bistum wird proaktiv und bedarfsorientiert Mitarbeiter*innen (auch Ehrenamtlichen) angeboten.