Schmuckband Kreuzgang

Zur Arbeit der Vaerwaltungsräte...

Die Arbeit des Verwaltungsrates ist  im
"Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Mainz"
geregelt.
Dort heißt es im §1 Abs (1)

Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. Vermögen in diesem Sinne sind auch die der Verwaltung ortskirchlicher Organe unterstellten kirchlichen Stiftungen.


Die Mitglieder wurden vom jeweiligen Pfarrgemeinderat gewählt. Die beiden Gremien sind durch ihre Vorsitzenden (PGR) bzw. stellvertr. Vorsitzenden (VWR) gegenseitig vertreten.