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Südhessen / Rhein-Main:Das Rad für Menschenrecht und Schutz der Natur nicht zurückdrehen! Rettet das Lieferkettengesetz!

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Reaktion der katholischen Betriebsseelsorge Südhessen/Rhein-Main auf die erneute Abschwächung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) Der EU-Rat hat gestern eine Position zur Veränderung der EU-Lieferkettenrichtlinie im Rahmen der „Omnibus“-Gesetzgebung beschlossen, die sie nahezu unwirksam macht. Die Unterzeichnung der Petition an Bundeskanzler Merz für ein wirksames Lieferkettengesetz (https://lieferkettengesetz.de/lieferkettengesetzretten/) wird immer wichtiger!
Datum:
24. Juni 2025
Von:
Ingrid Reidt

Das Europäische Parlament kann, wenn es wirksame Regelungen beschließt, im anschließenden „Trilog“-Verfahren mit EU-Rat und EU-KOM noch eine bürokratiearme, aber wirksame EU-Lieferkettenrichtlinie erreichen. Dazu müssen die MdEP aber merken, dass das den Menschen in der EU nicht egal ist!

Als Mitglied der Initiative Lieferkettengesetz im Kreis GG und in Hessen appellieren wir als Katholische Betriebsseelsorge Südhessen/Rhein-Main dringend, sich gegen die massive Verwässerung des Lieferkettengesetzes zu stellen und sich an der Petition an Bundeskanzler zu beteiligen und sich für gesetzliche Regelungen zur Einhaltung von Menschenrechten einzusetzen!  

Anbei die Stellungnahme der Initiative Lieferkettengesetz:

Rückschritt statt Verantwortung: Kritik an EU-Ratsposition zur EU-Lieferkettenrichtlinie

Berlin, 24.06.2025
Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich am Montagabend für eine weitere drastische Abschwächung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ausgesprochen. In Teilen gehen die Vorschläge noch deutlich weiter, als es der Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission vorsieht.

Dazu erklärt Heike Drillisch von der Initiative Lieferkettengesetz:
Ginge es nach den Vorstellungen des EU-Rates, wären künftig in Deutschland mehr als 90 Prozent der derzeit erfassten Unternehmen von jeglicher gesetzlicher Verantwortung befreit. Dieses Vorgehen beschönigend als ‚Vereinfachung’ der Regeln zu rechtfertigen, ist schlicht zynisch. Es droht ein massiver Rückschritt für verantwortungsvolle Unternehmensführung und den Schutz von Menschenrechten und Umwelt in globalen Lieferketten.
Die drastische Einschränkung des Anwendungsbereichs der CSDDD (auf Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro) sowie die Begrenzung auf direkte Geschäftspartner („tier 1“) hebeln den Kern der Sorgfaltspflichten aus und schwächen die Wirkung der Regelungen erheblich.

Nachhaltigkeit darf kein Wettbewerbsnachteil sein – sie ist eine zentrale Voraussetzung für eine zukunftsfähige und resiliente europäische Wirtschaft. Wir fordern das Europäische Parlament auf, im Trilogverfahren Verantwortung zu übernehmen und eine ambitionierte, wirksame Gesetzgebung sicherzustellen.

Pressekontakt: Sofie Kreusch, Tel.: +49 (0)30 577132890, presse@lieferkettengesetz.de

Die Initiative Lieferkettengesetz wird von über 90 Menschenrechtsorganisationen, Umweltverbänden, Gewerkschaften, kirchlichen und entwicklungspolitischen Organisationen getragen.

Kontakt Initiative Lieferkettengesetz im Kreis GG: Ingrid Reidt, Betriebsseelsorgerin