Schmuckband Kreuzgang

Hinweise zur Feier der Taufe in St. Ludwig

  1.  Seit dem 2. Juni ist die Feier der Taufe im Bistum Mainz wieder möglich. Um Ihnen bei Ihren Überlegungen und Planungen eine Hilfestellung zu geben, sind hier einige wichtige Inforationen zusammengestellt.
  2. Grundsätzlich gelten die gleichen Regelungen wie für die Feier der Sonntagsgottesdienste. Das heißt, dass die Zahl der Teilnehmenden auf 50 Personen beschränkt ist, die auf den markierten Plätzen sitzen. Dabei werden Familien nicht getrennt.
    Die Kirche kann nur durch den Haupteingang betreten und durch den Seiteneingang verlassen werden (Einbahnstraßenregelung). Das gilt natürlich nicht für Menschen mit Behinderungen. Beim Betreten und Verlassen der Kirche ist eine Mund-Nasen-Abdeckung zu tragen. Am Eingang werden die Hände desinfiziert. Die Abstandsregeln (1,5-2 m) sind unbedingt einzuhalten.
    Teilnehmen können nur Personen, die sich vorab angemeldet haben. Wir empfehlen, dass Teilnehmerlisten (Name, Telefonnummer und/oder Mailadresse) in den Familien erstellt werden. Diese Listen werden in der Pfarrei unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen einen Monat lang aufbewahrt. Die Tauffamilien sorgen selbst für eine Aufsicht am Kircheneingang, die die erforderlichen Maßnahmen (Kontrolle der Listen, Desinfektion) vornimmt und ggf. bei der Platzierung der Gäste unterstützt.
  3. Wichtig ist, dass bestimmte Riten, die zur Tauffeier gehören, nur eingeschränkt praktiziert werden können. Das bedeutet, dass der Taufspender, wo immer möglich, den entsprechenden Abstand zum Täufling einhält. Das gilt auch für die Patinnen und Paten. Außer ihnen und den Eltern kann niemand zur Taufe am Taufbecken hinzutreten. Sollten Bilder oder Videos von der Taufe gemacht werden, muss die damit beauftragte Person einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das Vorgehen ist im Vorfeld abzusprechen.
  4. Am Beginn der Tauffeier, bei der Begrüßung und Aufnahme des Kindes in die Kirche, dürfen nur die Eltern das Kreuz auf die Stirn ihres Kindes zeichnen.
  5. Zu jeder Taufe wird frisches Wasser gesegnet, das unter Beachtung der Hygieneregeln bereitgestellt wird. Zum Übergießen des Täuflings wird ein Taufgefäß verwendet. Eltern Pat*innen und Taufspender tragen beim Taufritus einen Mund-Nasen-Schutz.
  6. Die Salbung mit dem heiligen Chrisam erfolgt mit Watte. Der Effata-Ritus (Bitte, dass Gott dem Kind Mund und Ohren öffnen möge) unterbleibt, da dabei der Täufling berührt werden müsste.
  7. Leider muss auf Gesang der Gemeinde weitestgehend verzichtet werden. Sologesang ist möglich, sofern ein gebührender Abstand (6 m) zur Gemeinde eingehalten werden kann. Die Einzelheiten werden vorher genau besprochen.
  8. Leider müssen wir damit rechnen, dass diese Einschränkungen noch längere Zeit in Kraft bleiben. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist auch nach den Sommerferien nicht mit einer Lockerung zu rechnen. Eine Verschiebung der Taufe in das Spätjahr bringt daher wohl keine Vorteile. Wichtig ist aber auch, dass Sie, die Eltern, alle die Menschen einladen können, mit denen zusammen Sie feiern wollen.
  9. Wie bisher vereinbaren wir die neuen Termine individuell.