Schmuckband Kreuzgang

Hinweise zur Feier der Trauung in St. Ludwig


1. Seit dem 02. Juni ist die Feier der Trauung im Bistum Mainz wieder möglich. Um Ihnen bei Ihren Überlegungen und Planungen eine Hilfestellung zu geben, sind hier einige wichtige Informationen zusammengestellt.
2. Grundsätzlich gelten die gleichen Regelungen wie für die Feier der Sonntagsgottesdienste. Das heißt, dass die Zahl der Teilnehmenden auf 50 Personen beschränkt ist, die auf den markierten Plätzen sitzen. Dabei werden Familien nicht getrennt.
Die Kirche kann nur durch den Haupteingang betreten und nur durch den Seiteneingang verlassen werden (Einbahnstraßenregelung). Das gilt natürlich nicht für Menschen mit Behinderungen (der Seiteneingang ist barrierefrei). Beim Betreten und Verlassen der Kirche ist eine Mund-Nasen-Abdeckung zu tragen. Am Eingang werden die Hände desinfiziert. Die Abstandsregelungen (1,5-2 m) sind unbedingt einzuhalten.
Daher schlagen wir Folgendes vor: Die Hochzeitsgäste verlassen die Kirche vor dem Brautpaar durch den Seiteneingang und gehen um die Kirche zum Hauptportal. Das Brautpaar selbst geht durch das Hauptportal und wird draußen von seinen Gästen erwartet. Die Abstandsregeln gelten auch für den Platz vor der Kirche!
Den Traugottesdienst mitfeiern können nur Personen, die sich vorab angemeldet haben. Wir empfehlen, dass von den Brautleuten bzw. ihren Beauftragten Teilnehmerlisten erstellt werden (Name, Telefon und/oder Mailadresse). Diese Übersichten werden in der Pfarrei unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen einen Monat lang aufbewahrt und auf Anforderung den Gesundheitsbehörden zur Verfügung gestellt, um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können. Die Brautleute sorgen selbst für eine Aufsicht am Kircheneingang, die die erforderlichen Maßnahmen (Kontrolle der Listen, Desinfektion) vornimmt und ggf. bei der Platzierung der Gäste unterstützt.
3. Wichtig ist, dass bestimmte Riten, die zur Feier der Trauung gehören, nicht in der üblichen Weise oder auch gar nicht vollzogen werden können. Für die ganze Feier gilt, dass die notwendigen Abstände zwischen Zelebrant, liturgischen Diensten, Brautpaar und Trauzeugen einge-halten werden müssen. Im Einzelfall ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
4. Die wesentlichen Elemente der Trauung: Bereitschaftserklärung, Eheversprechen, Anstecken der Ringe, Bestätigung der Trauung und Umwickeln der Hände mit der Stola sowie der Trauungssegen sind Handlungen, die eine gewisse physische Nähe erfordern und zugleich mit einem Sprechakt verbunden sind. Um den geforderten Schutzabstand zu gewährleisten, bleibt der trauende Geistliche hinter dem Altar. Die Eheringe liegen auf dem Altar und werden ohne Besprengen mit dem geweihten Wasser gesegnet. Zur Bestätigung des Ehebundes spricht der Liturge die vorgeschriebenen Worte, zu denen sich die Neuvermählten die rechte Hand reichen. Anschließend legt er (mit Mund-Nasen-Abdeckung) schweigend die Stola um die Hände der Neuvermählten.
5. Auch Fotografen haben die geforderten Abstände einzuhalten und einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen, sofern sie näher an Personen herangehen. Unabhängig davon gilt, dass die Gäste in der Kirche vom Fotografieren absehen.
6. Leider muss auf Gesang der Gemeinde weitestgehend verzichtet werden. Sologesang ist möglich, sofern ein gebührender Abstand (6 m) zur Gemeinde eingehalten werden kann. Die Einzelheiten werden vorher genau besprochen.
7. Falls die Trauung in einer Heiligen Messe erfolgt, gelten für den Kommunionempfang dieselben Regelungen wie in allen anderen Eucharistiefeiern in St. Ludwig. Die Kommunion wird zu den Kommunikanten an die Bänke gebracht. Den Neuvermählten kann die Kelchkommunion derzeit nicht gereicht werden.
8. Leider müssen wir damit rechnen, dass diese Einschränkungen noch längere Zeit in Kraft bleiben. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist auch nach den Sommerferien nicht mit einer Lockerung zu rechnen. Wir bitten, dies bei der Planung Ihrer Feier in Rechnung zu stellen.